Mietwohnung und Hund

  • so schade es auch ist. ohne schriftliche zustimmung des vermieters, kein hund.


    wenn der vermieter auch noch täglich im mietshaus ist, ist das konfliktpotenzial ungleich größer (z.b. jeder Laut des Hundes wird kommentiert, jeder fleck im treppenhaus wird dreimal thematisiert, etc.).


    ein (junger) hund ist arbeit genug, da willst du auch nicht noch ärger mit dem vermieter haben.

    • Neu

    Hi


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    • Der Vermieter hat das Objekt verkauft und deshalb müssen wir raus.

      Wenn das Objekt bereits verkauft ist (der neue Eigentümer steht im Grundbuch), dann hat dir euer bisheriger Vermieter gar nichts mehr zu sagen und der neuen Eigentümer ist euer Vermieter.
      Da ihr raus müsst, geh ich mal davon aus, dass das Objekt renoviert/umgebaut/abgerissen werden soll. Das könnte dazu führen, dass der neue Vermieter relativ nachsichtig ist und dir die Haltung eines Hundes erlaubt (auch wenn er u.U. ansonsten die Haltung eines Hundes nicht erlauben würde).


      lg

    • Auf solche Aussagen soll man sich wirklich nicht verlassen. Sobald Beschwerden wegen/über den Hund eingehen. hat der Vermieter Handlungsbedarf und darf in Anbetracht des häuslichen Friedens durchaus die Hundehaltung verbieten.


      Und natürlich kann man alles weitere Aussitzen. Die Frage ist nur, ob man sich und den nachfolgenden Mietern damit was Gutes tut.

      Damit meinte ich nur, dass der Vermieter uns nicht einfach fristlos kündigen darf! Sobald der Hund probleme macht ist klar das gehandelt werden muss! Das hab ich auch unseren Nachbarn klar gemacht und von Anfang an gezielt in diese Richtung gearbeitet (im Haus ruhe, nur ruhiges toben drin, allein lassen bauen wir seeeehr langsam auf, bzw ist nicht wirklich nötig, ....).


      Bis jetzt habe ich absolute keine Probleme! Aber da gehört eben auch offene Kommunikation dazu.
      In unserem Fall ist der Vermieter nicht wirklich involviert (hab ihn genau bei Schlüsselabgabe gesehen), jedoch war der Hausmeister der erste bei dem ich war, und ich erkundige mich auch ob alles ok ist oder es beschwerden gibt.



      Also, mein Fall soll ja nur als Beispiel dienen. Das was schiefgehn kann/anders kommt als geplant, ist klar. Jedoch würde ich rechtlich alles abchecken. (Bei uns in Österreich darf Hundehaltung in Mietwohungen eben nur verboten werden wenn dies eindeutig und mit Begründung im Mietvertrag steht)


      @Resi282:
      Wie gesgat, ohne Erlaubnis werde ich nichts machen, auf den Streß habe ich keine Lust, dann warte ich lieber noch.

      Versteh ich voll und ganz! :smile:

    • Damit meinte ich nur, dass der Vermieter uns nicht einfach fristlos kündigen darf!

      in Deutschland ist es so, dass du bei nicht-genehmigter Hundehaltung gegen den Mietvertrag verstößt. Der Vermieter kann dich - unter Fristsetzung - dazu auffordern, den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen. Auf Deutsch heißt das: Abgabe des Hundes. Kommst du dem nicht nach, kann er dir sehr wohl fristlos kündigen!


      Du kannst dann natürlich der Kündigung widersprechen und es auf ein (teures) Klageverfahren ankommen lassen - ist nur die Frage, ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt. In diesem Fall wahrscheinlich sowieso nicht, da man ohnehin auszuziehen gedenkt und in jedem anderen Fall führt das natürlich zu einem belasteten Verhältnis zum Vermieter - gerade, wenn man den Rechtsstreit gewinnen sollte.

    • Wenn das Objekt bereits verkauft ist (der neue Eigentümer steht im Grundbuch), dann hat dir euer bisheriger Vermieter gar nichts mehr zu sagen und der neuen Eigentümer ist euer Vermieter.Da ihr raus müsst, geh ich mal davon aus, dass das Objekt renoviert/umgebaut/abgerissen werden soll. Das könnte dazu führen, dass der neue Vermieter relativ nachsichtig ist und dir die Haltung eines Hundes erlaubt (auch wenn er u.U. ansonsten die Haltung eines Hundes nicht erlauben würde).


      lg

      Aber theoretisch ist das Objekt ja erst am Januar 2018 im Besitz des neuen Eigentümers. Soweit wir erfahren haben, soll renoviert werden und dann vermutlich wieder vermietet werden, aber nicht mehr an Studenten.

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