Vorbesitzer will Hund zurück

  • In einem Punkt steht, dass sich der Vorbesitzer vergewissern darf,

    Ja, aber nicht stalken und nötigen.


    und auch unangekünigte Besuche machen kann.

    bei unangemeldeten besuchen muss man immer damit rechnen, das niemand zu Hause ist.


    Melde den Hund nun schnellst möglich bei der HuSt an. Begründe deine verspätete Anmeldung mit :
    Ich hatte den Hund auf Probe, ob es passt. Ich übernehme den Hund und möchte ich hiermit anmelden.


    Du musst bei der Anmeldung den Vorbesitzer angeben.
    Hoffentlich hatte die Vorbesitzerin den Hund angemeldet :ugly:

  • Steht in diesem Schutzvertrag denn, dass der Hund in DEIN Eigentum übergegangen ist?
    Oder nur, dass er Dir überlassen wurde gegen eine Schutzgebühr oder ähnliches?


    Sollte er laut Vertrag nicht ganz eindeutig DEIN Eigentum sein, würde ich mich ziemlich schnell mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

  • Der Kaufvertrag ist zustande gekommen; nach 3 Monaten kann sie diesen Kaufvertrag nur dann noch rückgängig machen, wenn Du damit einverstanden bist.

    Wie kommst Du auf eine 3 Monatsfrist?


    Bei Fernabsatzgeschäften gibt es eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen, aber nur da.


    Grundsätzlich können Kaufverträge nur im gegenseitigen Einvernehmen rückgängig gemacht werden. Das gilt sogar für mündlich geschlossene Verträge.


    Lies mal nach, steht überall im Internet.

  • Da muss stehen, dass der Hund in dein Eigentum übergegangen ist, nicht, dass du neuer Besitzer bist, denn Besitzer ist nicht gleich Eigentümer.

  • Aber selbst wenn dort nicht explizit der Übergang zum Eigentum geregelt ist, bleibt dennoch das Recht auf Besitz.


    Zitat

    Nein, der Hundehalter hat durch den Schutzvertrag, auch wenn das Eigentum bei der Organisation verbleibt, ein Recht zum Besitz. § 986 BGB .Wenngleich die Besitzstellung nicht dasselbe wie die Eigentümerstellung ist, kann der Eigentümer an dem Recht zum Besitz auch nicht einmal so eben „vorbei“.
    Wenn die Organisation nun meint, sie müsse den Hund zurück holen, geht dies nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Das Recht, den Hund zurückzuholen oder dessen Herausgabe zu verlangen ist gerade nicht das Eigentum an diesem.
    Der jenige, der den Hund vermittelt, hat ohne, dass er sog. Rücktrittsrechte (oder auflösende Bedingungen) in seinem Vertrag geregelt hat, kein Recht, den Hund zurückzuverlangen.
    Aber selbst wenn die Organisation der Meinung ist, der Hundehalter habe gegen vertragliche Pflichten verstoßen und der Vertrag für diesen Fall das Recht der Organisation vorsieht, vom dem Vertrag zurückzutreten, der Halter aber die behauptete Pflichtverletzung bestreitet und den Hund nicht herausgibt, muss die Organisation den Gerichtsweg beschreiten und den Hund heraus klagen.


    Quelle: Schutzverträge/Adoptionsverträge Eigentumsübertragung ja oder nein

  • Selbst wenn die Vorbesitzerin noch Rechte hätte, müsste sie für die gesamte Zeit bei der jetzigen Hundehalterin, die Aufenthalts- und Tierarztkosten im vollen Umfang übernehmen.

  • Zu möglichen juristischen Maßnahmen ist schon einiges gesagt. Bitte brich den Kontakt komplett ab, nimm weder Briefe/Mails noch Telefonate mehr an. Es ist möglich, dass eine psychische Krankheit diese unnormale Verhaltensweise bedingt und in dem Fall wären weitere Schritte von Seiten der Vorbesitzerin denkbar. Sobald sie dir konkret droht, mehr Geld verlangt oder unangekündigt bei dir auftaucht, ist es in der Tat wichtig zu handeln, sonst eskaliert ein Konflikt dieser Art.


    Tu alles, um die Verbindung zwischen dir/Hund und jener Frau zu unterbinden. Dass niemand ohne dein Einverständnis deine Wohnung betritt, sollte selbstverständlich sein.


    Ich wünsche dir jetzt gute Nerven und eine konsequente Haltung. Mit Polizei und Anwalt würde ich noch warten, da verbale Ankündigungen und Behauptungen nicht strafbar sind.

  • Wichtig ist, dass Du konsequent jeden Schnipsel der von der Vorbesitzerin kommt dokumentierst/protokollierst. Mache Screenshots von Anrufen, bewahre alles auf was sie Dir schreibt/schickt und bringe es in eine übersichtliche Form (Excel-Tabelle o.ä.).


    Bei der Polizei würde ich mich auf jeden Fall melden. Selbst wenn sie noch nichts tun können, finde ich es wichtig dass denen das Wissen vorliegt wenn es hart auf hart kommen sollte.

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