Wie sieht es bei solchen Klauseln aus? Ist sowas dann immer noch eine Art Kaufvertrag? Oder haben die sich gekonnt drumrumgeschlängelt?
Schwierig sieht's da aus. Wenn's wirklich zu Streitigkeiten kommt, wird sowas ein Gericht klären müssen – mir persönlich wäre das zu unsicher und vor allen Dingen zu stressig.
Was man sich aber fragen kann: Wenn es kein Kaufvertrag sein soll, was ist es dann? Kann man auch gerne mal eine Orga, die solche Verträge verzapft, fragen. Da kommen teilweise richtig abenteuerliche Vertragsnamen, die das dt. Recht gar nicht kennt, bei raus...
Und sonst – nicht drauf festnageln, aber wenn etwas funktioniert wie ein Kaufvertrag, abgewickelt wird wie ein Kaufvertrag und bloß ein anderer, wohlklingender Name draufsteht, dann ist das m.W.n. trotzdem ein Kaufvertrag und wird rechtlich auch als solcher behandelt. Ich hab' da vor einiger Zeit mal quergelesen und der Tenor war: "Es gibt nur sehr wenige Urteile, aber die, die es gibt, gehen bei einem 'Schutzvertrag', der Tierübergabe gegen Geld abwickelt, von einem ganz normalen Kaufvertrag aus. Eigentumsvorbehalt, 'Überwachung' durch den TS, alle Maßnahmen, die in die Privatsphäre des Interessenten eingreifen, und weitergehender Einfluss auf das Tier nach Gutdünken ist damit nicht erlaubt." Mal so ganz salopp zusammengefasst.
Aber auch hier: Klarheit gibt's da nur, wenn man das vor Gericht klären lässt. Und das dauert und kostet. (Und einen Verein, der solche Sachen macht, würde ich auch nicht unterstützen wollen...)