Beisserei unter Hunden, einer Verletzt - wer zahlt

  • Zitat:



    Zitat

    Ich habe mich schlau gemacht. Das Ergenis ist, dass unsere Versicherung in solchen Fällen nicht zahlt. Beide Hunde spielten im gegenseitigen Einverständnis, beider Hundebesitzer, das ist dadurch eindeutig geklärt, weil beide Hunde nicht angeleint waren. Darüber hinaus ist die Ursächlichkeit nicht eindeutig geklärt.

    Weiter meint er, dass seine Verischerung meint dass es daher keinen Rechtsanspruch gäbe. Weißt mich darauf hin, dass mir ein Anwalt das auch so sagen würde, dass das nun mal die Rechtslage wäre.
    Weiter meint er, dass ein Rechtsstreit nicht anzuraten wäre, da in dem Gebiet Leinenpflicht wäre.



    Aber gut, da ist er eben bei mir an falscher Adresse.


    Nun ganz abgesehen von der "moralischen Schuld".


    Und die Owi mit dem anleinen macht im Bezug auf die Haftungsfrage überhaupt gar nix zur Sache.


    Davon ab, dass mein Hund angeleint war, als ihrer auf mich zu kam.


    Praktischerweise habe ich auch 6 Zeugen....


    Wie mich so ein Kram nervt....

  • im Zweifelsfall auch mit deiner Versicherung sprechen.

    Habe ich schon, die meinten, die wäre in so einem Fall gar nicht zuständig.
    Was ich auch mega nervig finde. Man hat den "kaputten" Hund, die Sorge, muss zum TA rennen und muss dann seinen Teil auch noch aus eigener Tasche zahlen, während der andere nur schriftkram hat und den Rest seine Versicherung erledigt. Aber gut, so ist es halt.


    Schick ihm die Rechnungen als Kopien per Einschreiben, mach dich kundig wie du das richtig mit der Frist etc machst

    Nee, das mach ich gar nicht mehr. Ich mach das nun dann über den Anwalt.

    Wahrscheinlich bekommst du nicht alles erstattet, aber zumindest einen Teil. Wenn er diesen Teil dann selbst zahlen muss ist das sein Pech..

    Alles will ich ja gar nicht, da es in dem Falle definitiv von beiden Hunden ausging.
    Dass mein Hund so doof erwischt wurde, war Pech und auch keine Absicht von dem anderen Hund.
    Er ist mit dem Zahn über die Haut gerutscht und dann an einem "rausstehenden" Knöchelchen vom Ellenbogen hängen geblieben.
    War auch gut sichtbar durch einen roten Streifen über- und unterhalb vom Loch

  • Weiter meint er, dass seine Verischerung meint dass es daher keinen Rechtsanspruch gäbe. Weißt mich darauf hin, dass mir ein Anwalt das auch so sagen würde, dass das nun mal die Rechtslage wäre.
    Weiter meint er, dass ein Rechtsstreit nicht anzuraten wäre, da in dem Gebiet Leinenpflicht wäre.

    Sein Hund war doch selber nicht an der Leine, außerdem ist doch seine minderjährige Tochter mit dem Hund los gewesen, oder ?
    Ich denke, das er die Klausel in der Versicherung hat, das nur er als Halter versichert ist und keine andere Person die mit dem Hund geht.
    Der will sich rausreden und dich mit diesem Mist unter Druck setzten.
    Er ist einfach nur ein Spinner. Vielleicht hat er noch nicht mal eine Versicherung :ka:
    Lass deinen Anwalt das regeln, dann bekommt er die Quittung.
    Ich denke, das du gute Karten hast !

  • Nunja, wenn die Tochter unter 14 war hat er da je nach Landeshundeverordnung halt auch gleich das nächste Problem an der Backe. Ist klar, dass er nun versucht da etwas einzuschüchtern ;)



    Wenn das ganze nun eh an den Anwalt geht, würde ich ihm das nur noch so mitteilen und dann aber auch wirklich nur noch darüber mit ihm kommunizieren, bevor du dich irgendwie in eine Richtung äusserst die dir negativ ausgelegt werden kann.

  • Der ist wohl generell der Typ "ich recht - du unrecht"


    Und ich bin mir auch sicher, dass er die 200 Ocken (400 gesamt) locker zahlen kann.
    Mir als Student hingegen tun die definitiv weh

  • Der Beitrag von Bordy ist sehr wichtig! Halt dich aus allem raus wenn es jetzt an der Rechtsanwalt geht. Kein Geplapper mehr über whatsapp etc. Nichts. Nur noch den offiziellen Weg. Wehe du schreibst irgend einen Satz, den er dir dann umdrehen kann... Da muss man echt aufpassen. Auch sonst mit niemandem drüber diskutieren und dann geht das Gerede los.

  • Lustiges Argument. Die von ihm gemeinte "Ursächlichkeit" wird durch die tierspezifische Gefährdungshaftung gerade umgangen.

  • Also von mir aus muss die Sache nicht über einen Anwalt geregelt werden. Mir wäre es sogar lieber, wenn es anders ginge.
    Aber kommt bis morgen nix von ihm oder weiter hin "Rechtslage bla bla zahle nicht" dann gehts an den Anwalt und die Kommunikation wird von meiner Seite aus eingestellt.

  • Ob seine Versicherung zahlt oder er persönlich, kann Dir völlig egal sein.
    Wieso soll keine Haftung vorliegen? Allein aus der Tatsache, dass ein Hund ein Hund ist, besteht die Gefährdungshaftung.

    Genau! Kann mir das jemand, der rechtskundig ist, erklären?
    Selbst wenn ich nicht versichert wäre, muss ich doch für den Schaden aufkommen, den mein Hund verursacht. Und wenn die Versicherungen des anderen nicht zahlt, kann ich doch trotzdem Klage erheben, damit ich entschädigt werde.

  • Genau! Kann mir das jemand, der rechtskundig ist, erklären?Selbst wenn ich nicht versichert wäre, muss ich doch für den Schaden aufkommen, den mein Hund verursacht. Und wenn die Versicherungen des anderen nicht zahlt, kann ich doch trotzdem Klage erheben, damit ich entschädigt werde.

    Hast du dir doch selbst beantwortet.

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