Fremdhund schnappt nach meinem Hund und beißt mich - Rechtliche Folgen?

  • Danke für Eure Antworten, es beruhigt mich, dass mich wirklich keine Schuld trifft.

    Dein Hund wurde schon verletzt (richtig?)...

    Ja, richtig. Bei dem Angriff hat der Hund meinen, der ausweichen wollte, so auf den Boden gedrückt, dass bei meinem krallenkranken Hund eine Kralle komplett abgerissen ist und 4 weitere geblutet haben.

  • Hi,


    auch ich würde das Ordnungsamt einschalten, damit der Hund Auflagen bekommt. Irgendwann ist es dann auch mal gut...


    Was du dir gut überlegen solltest, ist das Erstatten einer Anzeige (wegen Körperverletzung), denn die trifft nicht die Hundehalter, sondern die Gassigängerin. Die Gassigängerin, die scheinbar von nichts wusste, wäre dann vorbestraft wegen Körperverletzung. Ich glaube nicht, dass das das ist, was du möchtest...

  • Mal ganz abgesehen von Whatsappgruppen, die Hundehalterin ist 100% dafür verantwortlich, daß ihr Hund keinen Schaden anrichtet. Wenn sie jemanden damit beauftragt, ihren bekannt bissigen Hund auszuführen, muß sie dafür sorgen, daß der Hund gesichert ist. Wie sie das macht ist ihre Sache und nicht dein Problem. Es hätte ja gereicht, der Gassigängerin von der Agression des Setters gegenüber gewissen anderen Hunden zu erzählen und ihr einzuschärfen, den Hund auf keinen Fall von der Leine zu lassen.


    Bitte mach dir keine Vorwürfe und hab vor allem kein Mitleid mit der Hundehalterin, das wäre in diesem Fall ganz unangebracht.
    Fühl dich mal gedrückt, ich hoffe, du kommst schnell über den Schock hinweg. :streichel:


    Dagmar & Cara

  • Hi,


    auch ich würde das Ordnungsamt einschalten, damit der Hund Auflagen bekommt. Irgendwann ist es dann auch mal gut...


    Was du dir gut überlegen solltest, ist das Erstatten einer Anzeige (wegen Körperverletzung), denn die trifft nicht die Hundehalter, sondern die Gassigängerin. Die Gassigängerin, die scheinbar von nichts wusste, wäre dann vorbestraft wegen Körperverletzung. Ich glaube nicht, dass das das ist, was du möchtest...

    Hi, nein, das möchte ich wirklich nicht. Ich habe ihr geglaubt, dass sie um den Ernst der Situation nichts wusste. Auch wenn ich nicht nachvollziehen kann, wieso sie dem Hund nicht hinterhergerannt ist - ich bin schließlich richtung Straße gelaufen - und auch, als ich schreiend und mit dem Hund am Nacken zurückkam, hat sie sich nicht wesentlich schneller bewegt. Aber trotzdem will ich nicht, dass sie eine Anzeige bekommt, ich finde sie eigentlich sehr nett und ihr eigener Hund benimmt sich immer vorbildlich.


    Also ist die Meldung beim Ordnungsamt nochmal was anderes, als die von der Polizei empfohlene Meldung bei der Polizeihundestaffel? Dann würde ich dort morgen direkt auch noch anrufen.

  • Was die rechtliche Seite angeht kann ich dir leider nicht weiter helfen, da ich auf diesem Gebiet keine Expertin bin.
    Aber du hast keinen Grund dich schlecht zu fühlen. Du hast nun alles getan um ein friedliches Miteinander zu ermöglichen. Vielleicht sogar schon ein wenig zu viel.


    - DU weichst aus und verzichtest auf bzw. verlegst deine Waldspaziergänge obwohl die andere Hundehalterin IHREN Hund kein Stück unter Kontrolle hat und es IHR Hund ist
    der deinen Hund angreift, beißt und der Art verletzt daß er tierärztlich behandelt werden muß.
    - Du alleine nimmst Rücksicht und informierst wann ihr im Wald unterwegs seid, während sie es nicht einmal für nötig hält dir zu Antworten geschweige denn dich ebenfalls zu
    informieren.
    - Sie hält es nicht für nötig die Hundesitterin darüber zu informieren, daß sie bezüglich eures Hundes acht geben muß OBWOHL schon mehrfach etwas passiert ist.
    - Zum Schluß beißt dich noch ihr Hund


    ... und da hast du allen Ernstes noch ein schlechtes Gewissen, wenn du nun einen Schlußstrich ziehst und sie anzeigst?!
    Ich befürworte es absolut wenn jemand die Haltung hat sein Gegenüber bei Konflikten nicht sofort anzuzeigen; sondern das gemeinsame Gespräch zu suchen um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ich finde es auch sehr schrecklich wenn wegen Alles und Jedem gleich zum Anwalt bzw. der Polizei gerannt wird anstatt miteinander zu Reden und kleinere Fehler Anderer auch einmal zu verzeihen.
    Aber irgendwo hat das auch seine Grenzen...
    Leider ist es in unserer Gesellschaft heute oftmals so, daß jemand der allzu sehr bereit ist extrem zurück zu stecken, nachzugeben und Rücksicht zu nehmen; letztendlich gar nicht mehr ernst genommen wird....


    LG


    Franziska mit Till

  • Da der Hundehalter die Gassigängerin nicht vernünftig informiert hat wird er die Hauptschuld bekommen. Allerdings verstehe ich nicht, dass die Frau einen ihr unbekannten Hund ohne Leine laufen lässt. Sorry, dann hat sie den falschen Job. Ich mache mir doch erstmal ein Bild vom Hund, bevor ich ihn laufen lasse....


    Mach Dir keine Gedanken, Du hast Dich mehr als korrekt verhalten, alle anderen nicht. Ich würde die Anzeige nicht zurück ziehen.

  • Da der Hundehalter die Gassigängerin nicht vernünftig informiert hat wird er die Hauptschuld bekommen.

    Ich war bei einem ähnlichen Vorfall (und der anschließenden Gerichtsverhandlung) dabei, wo ein Dobermann den Amtsvet gebissen hat. Die Hundeführerin (nicht die Halterin!) wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer vierstelligen Geldbuße verurteilt. Von den Auffälligkeiten des Hundes, die der Halterin bekannt waren, wusste die Hundeführerin nichts.
    Die Halterin des Hundes war fein raus...

  • Autsch.... Wer bringt denn als Fremder einen Hund zum Amtsvet? Zu dem geht man ja nicht ohne Grund. Da würde ich nicht blind als Hundeführer einspringen.
    Entschuldige bitte, aber das kann ich so nicht ganz glauben. Also Dir das Erlebte im Gericht schon, aber nicht der Hundeführerin. Vielleicht stellte sie sich nur als nichtwissend dar?

  • Nö, ich kenne die gesamte Situation.
    Ich hatte den zweiten Hund an der Leine und wusste ebenfalls nichts von Vorfällen mit dem ersten Hund.


    Hätte ich den Dobermann an der Leine gehabt, hätte ich eine Vorstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung und hätte in meinem Job kein Bein mehr auf die Erde gebracht...


    Ich habe bewusst nicht die ganze Situation geschildert, weil das hier wenig zur Sache tut. Fakt ist: Verurteilt wurde nicht die Hundehalterin.

  • Du solltest die Hundestaffel informieren, so wie dir von der Polizei geraten wurde. Zusätzlich würde ich das Ordnungsamt und das Vet.Amt informieren.


    Wenn du nicht immer in Angst und Schrecken leben willst, muß jemand dem Halter erzählen, dass seine Hundehaltung so nicht funktioniert. Wenn er es auf nett nicht versteht, dann ebend kostenpflichtig durch ein Amt.


    Über eine Anzeige wegen Körperverletzung würde ich auch nachdenken, denn du weißt nicht, was aus deinem Arm wird.
    Was ist, wenn du etwas zurückbehalten wirst?
    LG

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!