NRW- Tierhalteverbot nach Beissvorfall?

  • Moin,


    Folgende Situation: Person A hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Bissvorfälle mit verschiedenen Hunden (einer pro Hund). Wesenstests alle bestanden.
    Außerdem hab es mal eine Anzeige wegen nicht tiergerechter Haltung. Wurde als gegenstandslos fallen gelassen.
    Nun wurde der aktuelle Hund (bislang nie in Erscheinung getreten) in einem Café von einem tobenden Kind getreten. Er reagierte mit einem Kniff. Kein Loch in der Hose, zwei Cent Stück grosser Bereich wo Haut abgequetscht wurde.
    Klar, Hund wird angezeigt, Gefährdungshaftung ist auch klar, mit Wesenstest ist zu rechnen (bestehen wahrscheinlich).
    Aber was ist mit Tierhalteverbot?
    Bundesland wie gesagt NRW.


    Danke und Gruß.

  • Wenn man es als Halter schafft mit mehreren Hunden Beißvorfälle zu sammeln wäre es super wenn die Person keine Hunde mehr halten dürfte.


    Ich glaube aber zu wissen das dies immer eine Einzelfallentscheidung ist und es da keine Pauschale für gibt.


    Bist du Person A? ;)

  • Handelt es sich bei dem Hund um einen großen Hund, der unter die 20/40-Regelung fällt?

    ja, handelt es sich.


    Und nein, ich bin nicht Person A. Wird nur gerade im Freundekreis diskutiert.
    Zum Rest: ein Beissvorfall war Verteidigung gegen einen anderen, freilaufenden Hund, der Person A auch noch biss. Der eigene Hund war im übrigen an einer 1m Leine.
    Ich wäre auch sehr verbunden, wenn man persönliche "Meinungen" raus lassen könnte. Wir sind im Rechtsbereich, also lassen wir es bei der Sachebene ;)

  • ja, handelt es sich.

    Ein allgemeines Tierhalteverbot ist eher selten und wird meist nur in Fällen von Unzurechenbarkeit des Haltes oder grober Vernachlässigung der Tiere ausgesprochen (vgl. "Messie-Fälle", gibt's auch ganz interessante Urteile zu).


    Bei einem 20/40-Hund und der Häufung von Vorfällen wäre es hier vermutlich wahrscheinlicher, dass dem Halter die Sachkunde/Zuverlässigkeit, die als Haltungsvoraussetzung in NRW gegeben ist, aberkannt wird - sprich, dass der Hund eingezogen wird. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde; ohne alle Umstände zu kennen, wird man da nur spekulieren können.


    "Person A" sollte sich also dringend einen Anwalt suchen und sich ev. grundsätzlich fragen, was da in der Haltung falsch läuft, dass es zu mehreren Bissvorfällen bei vorherigen Hunden kommen konnte. ;)

  • Bundeslandunabhängig ist es nach einzelnen Beißvorfällen unwahrscheinlich, dass ein Tierhalteverbot verhängt wird. Das wird eher bei grober Fahrlässigkeit verhängt (Hund hat bereits Auflagen und beißt immer wieder zu) oder bei massiver Vernachlässigung. Wir hatten aktuell den Fall, dass ein HH 4 Hunde wochenlang sich selbst überlassen hat. 2 Hunde starben, 2 überlebten nur ganz knapp. 3 Jahre Halteverbot (was ich für einen Witz halte) hat er bekommen, danach darf er weiter Tiere misshandeln. Es lebe das deutsche Rechtssystem.
    "Beißvorfall" ist auch ein sehr dehnbarer Begriff, nachdem man schon angezeigt werden kann, wenn man von einem Hund angesprungen wird. Ich würde A allerdings trotzdem den Gang zum Anwalt empfehlen.

  • Kommt sehr stark auf das zuständige VetAmt an. Manche sind da sehr locker (um nicht zu sagen lasch) und manche versuchen dir aus allem einen Strick zu drehen. Bundesland spielt dabei erstmal eine untergeordnete Rolle (obwohl NRW halt was Hundehaltung und "gefährliche" Hunde angeht wohl recht krass sein soll, ich kenne nur die Lage in NRW und weiß nicht obs anderswo wirklich lockerer ist)
    Wesenstest etc wird wohl dran kommen...mit viel Pech noch andere Auflagen (zb halbjährliche Prüfung durchs Amt aber das ist schon extrem selten).


    Hier ist jemand mehrfach angezeigt worden weil er seinen Hund auf offener Straße zusammengetreten hat. VetAmt war mehrfach da..nichts passiert. Irgendwann flog der Hund vom Balkon (hatte auf den Teppich gepieselt) und starb.
    Die Vetämter die ich hier kenne sind sehr sehr lasch...denen ist jeder Handgriff zuviel

  • Ich denke auch, das wird eher in Richtung Sachkunde-Nachweis gehen.


    Und wie schon geschrieben wurde: Der Halter sollte in sich gehen und überlegen, was ER ändern kann.

  • Wen es interessiert, mehr als der selbstverständlich anberaumte Wesenstest ist nicht passiert.
    Auf Nachfrage wurden die vorherigen Vorfälle nicht mit berücksichtigt, weil alle Hunde durch die Wesenstests kamen und ja nie was großes passiert ist. Originalzitat: "Waren ja immer nur Lappalien".

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