Moin,
Folgende Situation: Person A hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Bissvorfälle mit verschiedenen Hunden (einer pro Hund). Wesenstests alle bestanden.
Außerdem hab es mal eine Anzeige wegen nicht tiergerechter Haltung. Wurde als gegenstandslos fallen gelassen.
Nun wurde der aktuelle Hund (bislang nie in Erscheinung getreten) in einem Café von einem tobenden Kind getreten. Er reagierte mit einem Kniff. Kein Loch in der Hose, zwei Cent Stück grosser Bereich wo Haut abgequetscht wurde.
Klar, Hund wird angezeigt, Gefährdungshaftung ist auch klar, mit Wesenstest ist zu rechnen (bestehen wahrscheinlich).
Aber was ist mit Tierhalteverbot?
Bundesland wie gesagt NRW.
Danke und Gruß.