Unangeleinter Hund beißt angeleinten Hund - Folgen?

  • Hallo ihr Lieben,


    mein Hund (nicht an der Leine) hat einen anderen Hund ( angeleint) gebissen.


    Die Situation war folgende: ich kam mit meinem Hund grade vom Spaziergang und habe mit ihm das Fuß laufen geübt. Von vorne kam der andere Hund. Hab meinen erstmal an die Leine gemacht. Der andere hat angefangen zu knurren und bellen. Die HH ist dann mit ihrem Hund abgebogen. Ich hab noch gewartet bis sie außer Sicht waren und hab meinen dann wieder abgeleint.
    Leider ist sie nur einmal um den Block. Mein Hund hat den anderen leider vor mir gesehen und ist hin gerannt. Die andere HH hat ihren dann auf den arm genommen. Meiner ist dann hochgesprungen und hat ihren dann wohl am Po erwischt. Ich bin natürlich sofort hinterher und hab meinen wieder eingesammelt. Hab mich noch tausendmal entschuldigt und und wollte auch nummern tauschen, zwecks Versicherung.
    Leider hat die andere HH total abgeblockt und ist weg gegangen.


    Heute war dann Post vom ordnungsamt im Briefkasten. Ich soll mich bitte zur Sache äußern.


    Ich weiß dass ich meinen nicht ohne leine hätte laufen lassen sollen.


    Was kann mich jetzt erwarten? Es war der erste Vorfall. Klar Bußgeld werde ich auf jeden Fall bezahlen und wenn ich den Namen der HH rausbekomme natürlich auch Tierarztkosten.


    Aber kann mir bei einem einmaligen Vorfall schon ein wesenstest auferlegt werden? (Wohne in Sachsen Anhalt)


    Danke schonmal für eure Antworten

  • Was kann mich jetzt erwarten?

    Beim Ordnungsamt bist Du jetzt gemeldet und Du tust gut dran mit denen zu kooperieren. Das heißt, schreibe denen wahrheitsgemäss, dass Du am Üben warst und wie der Rest gelaufen ist. Vor allem schreibe Dein Bedauern zu dem Zwischenfall und, dass es Dir leid tut.


    Abnehmen wird man Dir Deinen Hund sicherlich nicht. Möglich, dass man Dich zum Wesenstest schickt, oder andere Auflagen kommen - Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundetrainingskurs etc. Es kann alles sein; da haben die jeweiligen Gemeinden freie Entscheidung.


    Warum hat man keine Anschriften ausgetauscht?

  • Such dir umgehend!! einen Anwalt der auf solche Fälle spezialisiert ist und besprich mit ihm das weitere Vorgehen und wie du die Stellungnahme formulieren sollst.


    Ein winziger Fehltritt bei der Formulierung kann schwerwiegende Folgen für deinen Hund bis zur Beschlagnahmung haben.

  • Beim Ordnungsamt bist Du jetzt gemeldet und Du tust gut dran mit denen zu kooperieren. Das heißt, schreibe denen wahrheitsgemäss, dass Du am Üben warst und wie der Rest gelaufen ist. Vor allem schreibe Dein Bedauern zu dem Zwischenfall und, dass es Dir leid tut.
    Abnehmen wird man Dir Deinen Hund sicherlich nicht. Möglich, dass man Dich zum Wesenstest schickt, oder andere Auflagen kommen - Leinenpflicht, Maulkorbzwang, Hundetrainingskurs etc. Es kann alles sein; da haben die jeweiligen Gemeinden freie Entscheidung.


    Warum hat man keine Anschriften ausgetauscht?

    Dass Bedauern interessiert keine Behörde, das ist sinnlos, sorry

  • Dass Bedauern interessiert keine Behörde, das ist sinnlos, sorry

    Ja, natürlich - trotzdem kommt es besser an. Man weiß ja nie, ob daraus nicht eine gerichtliche Verhandlung wird und dann werden solche "Schriftwechsel" geordert.

  • Also dann geh ich am Montag gleich zum Anwalt.

    Ich würde erst einmal das Gespräch mit der Gegenpartei suchen und versuchen das Ganze gütlich zu regeln.


    So lange der keinen Anwalt einschaltet, würde ich doch eher auf eine gütliche Regelung hoffen und die anstreben.

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