Unangeleinter Hund beißt angeleinten Hund - Folgen?

  • Ich hab doch geschrieben dass es Mutmaßungen sind.


    Klar kann es eben auch sein, dass er wirklich beißen wollte.


    Aber irgendwie versucht man halt sich dieses Verhalten zu erklären, wenn man das sonst nicht von seinem Hund kennt.

  • Das die Gegenseite das Ordnungsamt eingeschaltet hat, kann in in der ersten Wut entstanden sein und vielleicht sehen die das ja zwischenzeitlich anders. Ich würde das erst einmal nicht über bewerten.


    Ich würde dennoch den persönlichen Kontakt suchen und mich erklären. Stoße ich da gegen verhärtete Fronten dann wäre für mich der weitere Weg klar.

    Leeeeute, es geht um die Stellungnahme fürs ordnungsamt. Das kann enorm derb schiefgehen...und tut es auch oft genug.


    Wenn ihr allerdings unbedingt wollt, dass der Hund Leinen und Maulkorbzwang hat, könnt ihr gern weiter solche sinnvollen Tips geben

  • Ah ich lasse ihn lieber plattmachen und auf dem Boden beißen?


    Nee, es kann schon sein, dass er spielen wollte. Aber dann ist er 1. ein unerzogener Rüpel (nicht böse gemeint) und/oder 2. hat er nie gelernt mit kleineren Hunden richtig zu spielen.


    Bringt jetzt allerdings alles nichts.

  • Ah ich lasse ihn lieber plattmachen und auf dem Boden beißen?

    Man könnte einen heranstürmenden Hund auch blocken, dann hätte man nämlich auch die Hände frei.
    Ausserdem handelt es sich um einen Tibet Terrier, also einen kleinen Hund. Dem hätte man sogar eine Flugstunde verpassen können, wenn es einem so gefährlich vorkam. :roll:

  • Ja geben wir einfach der Frau die ihren Hund schützen wollte die Schuld, was nimmt die auch den Hund hoch.


    Er hat gebissen, fertig, mit "ausversehen" würde ich dem OA da nicht kommen.


    Da selber vorbei zu gehen halte ich auch erstmal für einen guten Plan.


    Edit: Bzw. ist ja vielleicht selbst das noch nicht einmal klar, es sei denn es liegt ein tierärztlicher Bescheid / "Behandlungsprotokoll" vor. Ging ja jetzt nicht hervor, ob das Tier wirklich behandelt werden musste oder die Halterin das erstmal nur so angegeben hat.

  • Man könnte einen heranstürmenden Hund auch blocken, dann hätte man nämlich auch die Hände frei.Ausserdem handelt es sich um einen Tibet Terrier, also einen kleinen Hund. Dem hätte man sogar eine Flugstunde verpassen können, wenn es einem so gefährlich vorkam. :roll:

    Wenn das nur immer so einfach wäre ;) Gerade bei klein uns wuselig.


    Aber sicherlich auch eine Grundsatzdiskussion. Die hier eben nicht weiterhilft.

  • Könnte ich auch einfach den anhörungsbogen unausgefüllt abgeben? Also nur mit meinen Daten, aber ohne Stellungnahme?
    Ich will ich natürlich nicht raus reden, aber wenn es so schwierig ist, da ne richtige Aussage zu formulieren, wäre es dann nicht besser vom aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen?


    Wie würde das ordnungsamt dann vorgehen? Laden die einen dann mit Hund ein?

  • Das wäre halt die Frage, die es vorher noch zu klären gilt (siehe mein Edit).


    Aber das ändert nichts an der Tatsache, das es ein Unding ist hier dem "Opfer" eine "indirekte Teilschuld" zu geben, weil sie auf die Idee gekommen ist den Hund hochzunehmen, getreu dem Motto "muss man doch wissen, das sowas dann passieren kann".


    Finde das einfach etwas befremdlich...

  • Beissen ist beissen.
    Hochspringen und beissen ist meist Jagdverhalten. Das sehen die Ordnungsämter ziemlich ungerne. Und ich ehrlich gesagt auch.
    Weil ich so ein Verhalten per se gefährlich finde. Und deshalb finde ich den einzigen richtigen Rat hier den von Dragon...
    Anwalt hinzuziehen, das ist eine ganz üble Sache. Und kann für Halter und Hund schlecht ausgehen. Leinenzwang, Maulkorbpflicht.


    Trotzdem finde ich es lustig, wie ein biss als Spielaufforderung mit hängenbleiben der Zähne interpretiert wird.

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