"reserviert", rechtliche Konsequenz

  • Hey,


    bitte nur ernstgemeinte Antworten und keine Hetztiraden.


    Wie der Titel schon sagt, wüsste ich gerne, was ihr unter dem Begriff "reserviert" im Zusammenhang mit dem Hundekauf versteht. Ein Reservierungsvertrag
    ist der Auslegung fähig und taucht so in der Rechtsprechung nicht auf. Für wie bindend haltet ihr eine Reservierung? Seht ihr darin einen Anspruch auf den Hund,
    wenn er gesund ist, sind Schadensersatzansprüche umfasst, wenn der Hund doch nicht verkauft wird, oder hat die Reservierung für euch keine Aussagekraft?

  • Ich sehe es so: reserviert ist, wie die Ware im Kaufhaus zurück legen lassen und ich komme wieder. Viele tun das eben nicht. Deshalb sind solche Reservierungen - meiner Meinung nach - nicht fest bindend, beruhen eher auf eine stillschweigende Kulanz. Rechtliche Handhabe sehe ich da nicht.


    Etwas anders sehe ich es, wenn eine Anzahlung erfolgt ist und ganz sicher die Sache auch abgeholt, übernommen werden soll. Dann ist ein Vertrag zustande gekommen und der ist bindend.


    Bin nur Laie. Bei mir spricht mein rechtliches Bauchverständnis!

  • Reserviert heißt für mich, daß es eine Art Kulanzvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer ist, die von der Verkäuferseite aus angeboten wird.
    Reserviert wird meistens bis zu einem festen Zeitpunkt (aber nicht immer), ist dieser Zeitpunkt überschritten, verfällt die Reservierung.
    Rechtlich bindend ist sie nicht.


    Bekommst du deinen Tervueren nicht?

  • Eine Reservierung halte ich nicht für bindend und würde mMn auch keinen Schadensersatzanspruch begründen. Anders bei einer Anzahlung, hier haben sich beide Parteien ja schon in die Erfüllung eines Vertrages begeben. Ich schließe mich also @Grinsekatze1 an.


    Eine endgültige Anwort kann Dir wohl nur eine Rechtsberatung durch einen Anwalt geben.

  • Ich habe vom Reservierungsvertrag eines Hundes in meiner Branche noch nicht gehört. Da das Gericht zur Auslegung aber immer das Laienverständis heranzieht, sind eure Meinungen schon entscheident.


    Ich sehe auch einen Unterschied zwischen einem einfachen Reservierungsvertrag und einem, in dessen Rahmen bereits eine Anzahlung geleistet wurde. Durch meine Recherche habe ich im Internet aber auch Hundehändler gefunden, die schriftliche Reservierungsverträge anbieten.


    Im Grundstückskaufrecht gibt es Reservierungs-/Vorverträge die bindend sind und Schadensersatzansprüche auslösen.


    Der Hauptzweck des Vertrages wird wohl sein, die Verkäufer abzusichern, damit der Hund am Ende auch abgenommen wird?

  • Ich denke, die Reservierung begründet im Gegenzug auch kein Anrecht des Verkäufers, den Welpen wirklich abgenommen zu kriegen. Zumindest unter nichtgewerblichen Hundehaltern/-züchtern.


    Was bei Hundehändlern üblich ist, dazu kann ich nichts sagen. Mit diesem Klientel pflege ich keinen Umgang.

  • Ich finde die Seite leider auch nicht mehr. Irgendwas mit "puppy" oder so ähnlich. Dort wurden zwei Möglichkeiten angeboten. Reservierung und bindende Reservierung.

  • Hi,


    bin jetzt kein Jurist, aber ich würde folgende Unterscheidungen treffen.


    Fallgestaltung 1: Kannst Dir ja mal bis zum 30.8. überlegen ob Du den Hund haben willst.
    Bedeutung: Das ist eine Option wo Du bis zu diesem Zeitpunkt entscheidest ob Du in die Verhandlungen der einzelnen Modalitäten einer Übergabe des Hundes eintrittst. Z.B. verhandlungen über Kaufsumme u.ä.


    Fallgestaltung 2: Die Modalitäten stehen fest, lediglich die Abholung ist nicht erfolgt.


    Bei 1 gibts keine bindende Abmachung
    Bei 2 schon.


    LG


    Mikkki

  • Ich finde die Seite leider auch nicht mehr. Irgendwas mit "puppy" oder so ähnlich. Dort wurden zwei Möglichkeiten angeboten. Reservierung und bindende Reservierung.

    Reservierung ist eine lockere, aber noch immer unverbindliche Vereinbarung. Du bekundest Interesse und wägst bis zu einem vereinbarten Termin ab.


    Möchtest Du die Sache haben entsteht ein Vertrag, oder wie oben genannt eine bindende Reservierung. Hier gehst Du Verpflichtungen ein, wenn Du dem Kauf nicht nach kommst. Der Verkäufer kann "Strafe" verlangen.

  • Aber wie unterscheidest du eine Reservierung von einer bindenden Reservierung?

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