Hey,
bitte nur ernstgemeinte Antworten und keine Hetztiraden.
Wie der Titel schon sagt, wüsste ich gerne, was ihr unter dem Begriff "reserviert" im Zusammenhang mit dem Hundekauf versteht. Ein Reservierungsvertrag
ist der Auslegung fähig und taucht so in der Rechtsprechung nicht auf. Für wie bindend haltet ihr eine Reservierung? Seht ihr darin einen Anspruch auf den Hund,
wenn er gesund ist, sind Schadensersatzansprüche umfasst, wenn der Hund doch nicht verkauft wird, oder hat die Reservierung für euch keine Aussagekraft?