"reserviert", rechtliche Konsequenz

  • Irrelevant.


    Naja, wenn du Bäcker oder Ingenieur bist, ist es vermutlich nicht weiter verwunderlich, dass dir solche Verträge nicht unterkommen... vielleicht mal in die Richtung denken....



    Generell würde ich sagen, es kommt auf die Form und den Inhalt der Reservierung an. Viele Züchter reservieren nur noch nach Vorvertrag und Anzahlung und da dürfte es anders aussehen, als wenn man kurz telefoniert und sagt, man will nen Welpen aus Wurf xy und nicht weiteres festgehalten wird.

  • @'Mikkki


    Nicht ICH definiere es so, sondern meine Orga. So lief es bei unserem jetzigen Hund ab und so wird es auch sein, wenn wir von dort einen Pflegehund übernehmen. Darüber reden, wen man speziell nehmen möchte, gilt dann noch nicht als reserviert, sondern die Orga kennzeichnet die Hunde im Netz erst dann als "reserviert", wenn die gegenseitigen Unterschriften unter dem Vermittlungs- oder unter dem Pflegevertrag stehen. Dann gibt es für Keinen von Beiden ein zurück mehr. Allerdings klar, absagen kann derjenige, der reserviert hat. Für eine private Tierschutzorganisation wäre ein gerichtliches Verfahren etwas dagegen zu unternehmen zu teuer. Deshalb wäre die einzige Konsequenz, dieser Person in Zukunft KEINEN Hund mehr zu reservieren.


    Andersherum darf die Orga dem Interessenten den Hund nach der Unterschrift ohne plausibele Gründe auch nicht einfach wieder so abnehmen. Wenn der Interessent sich dagegen wehren würde, wäre die Orga unglaubwürdig und würde dann irgendwann keine Hilfen mehr bekommen.


    Ja, ganz genau, der Vertrag umfasst die Reservierung bzw. quasi auch die Bestätigung dieser.

  • Ich denke, die Reservierung begründet im Gegenzug auch kein Anrecht des Verkäufers, den Welpen wirklich abgenommen zu kriegen. Zumindest unter nichtgewerblichen Hundehaltern/-züchtern.


    Was bei Hundehändlern üblich ist, dazu kann ich nichts sagen. Mit diesem Klientel pflege ich keinen Umgang.

    Bei unserem Welpen damals vom Züchter, wurde nur eine mündliche Vereinbarung getroffen, den Hund an einem bestimmten Termin abzuholen. Der wurde von beiden Seiten eingehalten, ein Vertrag dort unterschrieben und bar bezahlt. Das lief ganz unbürokratisch ab, ist aber auch schon über 20 Jahre her. Seither hatte ich nur Tierheim- und Tierschutzhunde.


    Im Tierheim gab es widerum erst einen Probevertrag und nach der Probezeit einen Vermittlungsvertrag. Reservierungen gibt es da natürlich nicht, weil man den Hund gleich mitnimmt, den man sich dort ausgeguckt hat. Und wenn, ist die Reservierung nur mündlich. Wogegen es dann natürlich keinerlei rechtliche Handhabe gibt, wenn sie auf irgendeiner Seite etwas ändert. Da ist es Vertrauen gegen Vertrauen oder Kulanz.

  • Ich habe auch schon gehört, dass gerade Züchter sich immer vorbehalten, sich noch für einen anderen Abnehmer zu entscheiden, wenn ihnen der passender erscheint.


    Beispiel: Interessent A interessiert sich für einen Welpen, sucht sich Welpe X aus, weil der halt so hübsch ist und sagt: reservieren Sie mir den mal bis zum Ende nächster Woche.
    Drei Tage später kommt Interessent B, Welpe X fährt auf den total ab und will kaum noch weg - Züchter meint: Liebe auf den ersten Blick von beiden Seiten, passt 100 %ig.


    Züchter entscheidet sich für Interessent B und schlägt Interessent A entweder einen anderen Welpen vor oder sagt ab.


    Solange da noch kein bindender Vertrag gemacht wurde, ist das völlig ok (und m. E. auch im Sinne des Welpen).


    Gruss
    Gudrun

  • Hätte A schon angezahlt, sich den Namen des Hundes im Papier eintragen lassen ect, hätten die Chancen nicht schlecht gestanden, dass dem A ein Schadensersatzanspruch zugesprochen worden wäre. So schätze ich die deutschen Gerichte jedenfalls ein.

  • Hätte A schon angezahlt, sich den Namen des Hundes im Papier eintragen lassen ect, hätten die Chancen nicht schlecht gestanden, dass dem A ein Schadensersatzanspruch zugesprochen worden wäre. So schätze ich die deutschen Gerichte jedenfalls ein.


    Die Eintragung in die Papiere erfolgt bei seriösen Züchtern im Regelfall nach Abwicklung des gesamten Verkaufsvorganges. Von daher weiß ich nicht wie rechtllich haltbar deine Aussage ist.
    Eine Anzahlung kann ja auch zurückerstattet werden, sollte es doch nicht zu einem endgültigen Verkauf kommen.


    Ich erinnere mich da an einen Fall, wo die Züchterin bis kurz vor der Übergabe zwar alle Zusagen gemacht hatte, soweit mir bekannt ist, auch eine Anzahlung getätigt wurde, aber die Züchterin dann im letzten Moment doch noch dem Interessenten abgesagt hat.
    Hintergrund: Der Interessent wirkte bis wenige Tage vor Übergabe ganz normal, wie ein ganz normaler Hundemensch. Der hat sich so gut verkauft, dass alle Voraussetzungen wirklich perfekt erschienen. Ja bis zu diesem einen gewissen Telefonat, wo der Interessent ein paar merkwürdige Andeutungen in rechter Gesinnungsrichtung und zum Thema "Schutztieb dieser Rasse" gemacht hat. Da kamen plötzlich Andeutungen zu Mannschärfe und Aggressionsverhalten, die nicht in die Richtung gehen, wie wir es jetzt denken.
    Da hätte sich diese Züchterin nach der Absage an den Interessenten und Rückzahlung der Anzahlung auch auf einen Rechtsstreit eingelassen. Eine Meldung an den Zuchtverband und befreundete Züchter der gleichen Rasse gab es dann auch noch.
    Einen Rechtsstreit gab es dann aber nicht. Nur ein beleidigter Interessent, der woanders sein Glück versuchen musste und hoffentlich bis heute keinen Hund dieser Rasse bekommen hat, so die wage Hoffnung.

  • In welche Richtung denn? Damit hätte sie ja vielleicht auch rechtlich Erfolg gehabt.

  • Eine Reservierung kann sogar schon ein fester, bindender Kaufvertrag sein, wenn alle wesentlichen Punkte bereits geregelt sind. In aller Regel ist es zumindest ein Vorvertrag (=Verpflichtung zu einem späterem Zeitpunkt den Kaufvertrag abzuschließen). Dabei ist es vollkommen schnurz, ob das schriftlich oder mündlich, mit oder ohne Anzahlung von statten geht, ob der Verkäufer das Hanswurstvertrag oder wie auch immer nennt.
    Die Anzahlung gibt dem Verkäufer "bloß" eine weitere Sicherung, dass der Käufer nicht doch noch abspringt.


    Und dass Verträge "nach Laienverständnis" ausgelegt werden ist (Gott sei dank) ja völliger Humbug ...

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