Therapiehund

  • Hallo Zusammen,


    Ich hoffe, hier kann mir jemand weiter helfen! Arbeite in einem Geschlossenen Übergangswohnheim für psychisch kranke Erwachsene Menschen. In unserem Haus, sind schon zwei Hunde, keine Therapiehunde. Der eine gehört unserer Sporttherapeutin und der andere unserer Psychologin. Der eine ist im Therapeutenbüro und die Klienten, kommen nur, mit ihm in Kontakt, wenn sie kommt oder geht, am Gang. Der andere, ist überall im Haus und bestimmte Klienten, dürfen mit ihm auch Gassi gehen. Die damalige Heimleitung, war erst dafür und dann, sagte sie, ich muß eine Unterschriftenliste, von den Klienten und vom Personal bringen. Wer dafür ist, war kein Problem, alle haben Unterschrieben. Dann kam die Heimaufsicht und die Heimleitung fragte, wegen Hundehaltung im Stützpunkt, wo Medikamente gelagert und gestellt werden. Wir bekamen dann eine E-Mail, Mängel und das wegen den Medikamenten, das der Hund nicht im Stützpunkt sein darf. Ich rief beim Gesunheitsamt und beim Veterinäramt an, die haben sowas noch nie gehört. Können mir aber, nichts schriftliches geben, wo mit ich das schreiben, wiederlegen kann. In der zwischen Zeit, wechselte die Heimleitung. Mit der jetzigen und meiner Teamleitung, sind wir uns einig, das wir einen Hund wollen. Rief dann noch in der Hundeschule an, die Therapiehunde ausbildet. Die Trainerin, gab mir den Tip, mir das Heft 19 vom Robert Koch Institut zu besorgen. Tat ich und gab es meiner Teamleitung und sagte ihr, da steht nichts von Medikamente. Dann schrieb ich mir die links ab, die in der E-Mail waren und ging ins Internet. Fand einige Telefonnr. und rief dort an. Die Menschen am Telefon, waren überfordert mit meiner frage, verbindeten mich aber weiter. Zum schluß, kam ich beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege an. Dort hatte ich einen netten Mann, der sich der Sache annehmen möchte. Er verstand nicht, das die Heimaufsicht, so etwas schreibt. Ich solle ihm die E-Mail zu kommen lassen. Sagte ihm, ich müsse erst mit meiner Heimleitung sprechen. Die meinte, die Heimaufsicht ist eh schon überfällig und müßte, schon längst kommen. Da werden wir es ansprechen. Vor zwei Wochen war sie da, meine Teamleitung hat es angesprochen und erzählt, was ich alles gemacht habe. Die eine Dame meinte, wir werden den Fall überprüfen. Die Heimleitung, muß eine E-Mail schreiben, an die Heimaufsicht, da soll ich ihr mein Konzept geben und sie schickt es dann mit. Hab ich ihr gegeben, nur was mach ich, wenn sie bei den Medikamenten bleiben. Wie kann ich das schreiben wiederlegen? Wenn wer was weis, bin für jeden Strohhalm dankbar. Als ich damals, im Altenheim arbeitete, hatte ich meinen Hund dabei und die Heimaufsicht, war begeistert wie der Hund, bei den Leuten ankam.

    • Neu

    Hi


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    • Ich denke das ist zu speziell und wird wohl eher eine Einzelfallentscheidung sein. Die Einsatzmöglichkeiten von Therapiehunden ist noch zu sehr in den Kinderschuhen und kaum etwas ist offiziell geregelt. Das kommt eben auf den jeweiligen Einsatzort an.


      Was ich aber nicht verstehe: es sind schon zwei Hunde vor Ort, aber ein dritter ist schwierig?

    • Ja, das finden meine Kollegen auch. In der psychatrischen Klinik, die sich auf dem gleichen Gelände befindet, sind drei ausgebildete Therapiehunde. Die Halter verstehen das auch nicht.

    • Ist ja wohl ein Unteschied, ob das Privathunde sind, so las sich das grade, die sich da unbefugt in Häusern aufhalten, wo auch Medikamente für Menschen gelagert werden, oder Therapiehunde, die ja auch nach bestimmten Vorschriften geführt werden, was Hygiene betrifft, Impfungen, Entwurmungen, und die entsprechende Ausbildungen genossen haben, und Wesenstests gemacht haben auf Verträglichkeit, um aggressive Reaktionen auf Menschen auszuschließen. Und deren Menschen speziell auch darauf ausgebildet wurden, zu erkennen, wanns dem Hund zu viel wird, damit dieser nicht knurren muß etc., sondern man vorher sieht, es wird zu viel, und ihn rausnehmen kann aus dem Kontakt. Das kann man bei Privatpersonen (und solch sind auch Therapeuten mit ihrem Hund an dieser Stelle) nicht voraussetzen. Da sind Welten dazwischen!! Du wirfst hier Privathunde mit Therapiehunden der psychiatrischen Klinik in einen Topf.


      Wer für eine Genehmigung der Hunde zuständig ist, weiß ich nicht - aber es würde eine solche sicherlich begünstigen, wenn die Hunde zumindest eine Wesensprüfung in Form einer Begleithundeprüfung vorweisen könnten, oder einen Heimtierausweis vorlegen könnten, der nötige Impfungen und regelmäßige Entwurmungen bescheinigt. Und selbst dann: Therapiehunde sind dafür da, mitzutherapieren, will heißen, die agieren mit dem Patienten, und das unter Aufsicht des Halters. Niemals würde ein Therapiehund (korrigiert mich, wenn ich das falsch beurteile) einfach einer fremden Person überlassen werden! Das wäre absolut fahrlässig und verantwortungslos. Also, ich würd´s zumindest nicht tun...... :-) Aber ich würd auch meinen Privathund nicht jedem zum Umgang überlassen, auch nicht, wenn ich zuschaue. Aber normalerweise braucht ein Therapiehund auch eine Therapiehundeprüfung.


      Außerdem könnte man dafür sorgen, daß Hunde die kritischen Bereiche, wo die Medis gelagert werden, z.B. gar nicht erst betreten können/dürfen. Das wären sicherlich die Minimalvoraussetzungen für eine Heimaufsicht, sowas zu genehmigen. Ansonsten haben die Hunde meiner Meinung nach außerhalb des Bürozimmers nichts zu suchen. Ihr habt da nicht therapeutisch ausgebildete Hunde ganz offiziell im Einsatz, wenn Patienten mit denen Gassi gehen dürfen - das ist m.E. nach in höchstem Maße unseriös! Das angeforderte "Konzept" beinhaltet mit Sicherheit die Angaben, was die Hunde für Ausbildungen haben, und wie mit den Patienten gearbeitet werden soll mit den Hunden. Was die Hunde für Ausbildungen mitbringen etc. Das alles, wofür andere Leute halt lange Jahre ihre Hunde ausbilden.... Ihr könnt doch nicht einfach davon ausgehen, daß Privathunde denselben Status kriegen wie Therapiehunde.


      Ist genauso, wenn jemand im Lebensmitteleinzelhandel arbeitet. Da könnte der Chef entscheiden, was er wollte - sobald die Lebensmittelhygiene reinschneit, machen die dem den Laden zu, wenn der Angestellte seinen Hund an den Arbeitsplatz mitbringt..... Ob derjenige Angestellte daheim dreimal täglich Brot mit Hundehaarauflage futtert, is denen wurscht. Die Kunden tun und wollen das wohl eher nicht.


      Ich befürchte fast, Du hast den beiden bisherigen Kollegen mit den Hunden nen Bärendienst erwiesen - bisher hat sich nämlich niemand drum geschert, wie man so schön sagt, daß die ihre Hunde mitbrachten. Jetzt ist man drauf aufmerksam geworden, am Ende noch an höchster Stelle......

    • Ich denke das ist zu speziell und wird wohl eher eine Einzelfallentscheidung sein. Die Einsatzmöglichkeiten von Therapiehunden ist noch zu sehr in den Kinderschuhen und kaum etwas ist offiziell geregelt. Das kommt eben auf den jeweiligen Einsatzort an.


      Was ich aber nicht verstehe: es sind schon zwei Hunde vor Ort, aber ein dritter ist schwierig?

      Anja: Das sind doch alles drei Privathunde, keine Therapiehunde...... Die haben da eigentlich gar nix zu suchen..... :-)

    • So habe ich das nicht rausgelesen, aber das kann die TS ja aufklären. Und ob Privathund oder Therapiehund, Hund ist Hund und ist gleich bedenklich. Eine Therapiehundeausbildung lässt den Hund ja nicht keimfrei werden, wenn das die Bedenken der Chefs ist. Und umgekehrt, kann ein Privathund trotzdem alle Impfungen usw. haben, dass kann man ja vereinbaren.


      Aber wenn es schon so viele Hunde auf dem Gelände gibt, dann ist das vielleicht der Grund, weshalb da nun ein Riegel vorgeschoben wird.

    • ......... In unserem Haus, sind schon zwei Hunde, keine Therapiehunde. Der eine gehört unserer Sporttherapeutin und der andere unserer Psychologin.........

      ...... In der psychatrischen Klinik, die sich auf dem gleichen Gelände befindet, sind drei ausgebildete Therapiehunde. ......

      Daraus hatte ich das geschlossen. Daß man die Voraussetzungen schaffen kann, hab ich ja geschrieben. Aber nur, wenn auch beim Hund die Voraussetzungen passen, sprich ne Therapiehundeausbildung, schätze ich jedenfalls. Dann kann man auf Gleichbehandlung pochen. Aber nachdem diese Voraussetzung nicht gegeben ist, befürchte ich, werden sie da auch keine Genehmigung (mehr) kriegen..... Aber das ist natürlich nur meine Meinung - Fachwissen zum Therapiehund und vor allem zu den Erlaubnis-Voraussetzungen von Kliniken für Selbige besitze ich in keinster Weise :-)

    • Hallo Zusammen,

      Erstmal Danke, für die Antworten. Merke auch, habe mich falsch ausgedrückt. Ich möchte mir einen Welpen anschaffen, den ich dann, als Therapiehund ausbilden möchte. Deswegen, habe ich mein Konzept abgegeben. Der Stützpunk, ist so gross, da würde der Hund, gar nicht mit den Medikamenten in verbindung kommen. Außerdem steht ein 3m langer Schrank davor und dahinter, ist der gleiche Schrank und da werden die Medikamente gelagert. Dort steht ein Sessel und ein Tisch mit Stuhl. Dort werden die Medikamente gestellt. Diese befinden sich in der Orginal Schachtel und werden vom blister in einen Dispenser gedrückt. Der Dispenser wird nachdem stellen, zu geschoben und selbst, wenn er runterfallen würde, geht der nicht auf. Es sind Wochendispenser, die sehr stabil sind. Sie sind nochmal in einem plastik Behälter, aus dem man sie, tägl. rausschieben muss. Die Ausgabe, findet im Aufenthalsraum statt, wo der Hund eh nicht rein darf. Da dort sich auch, die Küche befindet. Die Klienten, die später kommen, bekommen sie an der Stützpunkttüre und direkt in die Hand. Somit, kommen nicht mal wir, mit ihnen in Verbindung. Der Schrank muss immer zu sein und verschloßen. Würde er mal offen sein, stehen diese so weit oben, da würde nicht mal eine ausgewachsene Dogge, ran kommen. Außerdem, hat jeder Klient, mit Namen versehen, eine Plastikbox, wo seine Medikamente gelagert werden. Der Hund würde sich nur, im vorderen Bereich aufhalten, unterm Schreibtisch. Der ist 2,5 mal 2,5 m groß. Da würde ich, einen Welpenauslauf aufstellen, der 1,25 x 1,25 m und 68 cm hoch ist. Da hätte er seine ruhe und wenn er raus will, ist die Türe immer offen. Wenn ich nicht im Haus oder, im Garten mit ihm unterwegs bin. Wir haben auch einen Garten hinterm Haus, der nicht genutzt wird. Da bekäme ich ein Stück, dort kommt kein Klient und auch das Personal, geht dort nicht raus. Da könnte der Hund sich auch Entspannen, ist natürlich eingezäunt. In der Klinik, wird es mit den Medikamenten, auch so gehandhabt. Die haben tagesdispenser, das ist der einzige unterschied. Nur, die haben einen extra Raum, wo die gestellt werden und andere Räume, wo die Hunde gehalten werden. Die Heimaufsicht und der MDK, haben das genehmigt.

    • Ich finde, ein Hund hat freilaufend in sozialen Einrichtungen nichts verloren. Wenn er als ausgebildeter Therapiehund benötigt wird, ist das etwas anderes.


      Im juristischem Sinne: Eindeutige Bestimmungen gibt es nicht. Medikamentenräume sind aber in einem einwandfreien hygienischen Zustand zu halten. Für Apotheken ergibt sich das aus Apothekenbetriebsordnung.

    • Meine Mutter war sehr lange Zeit PDL und auch für die Medikamente zuständig, ist dann erst Ausbilderin geworden und jetzt ist sie doch "zum Feind" übergelaufen, also jetzt bei MDK.


      Ich habe sie mal gefragt, wie sie das sieht. Sie meinte, sie kann verstehen, wenn die Hunde in die medizinischen Bereiche nicht dürfen und sie würde das auch so handhaben. Bei den Medikamenten haben die Hunde einfach nichts verloren. Wenn die Medikamente bei euch im Teamraum genehmigt sind, dann geht das eben nicht. Dann muss der Hund draußen bleiben.


      Generell findet sie, dass nur Hunde mit einer besonderen Ausbildung und Prüfung in solche Räume dürfen sollten. Ich bin ja schon seit Jahren im Besuchshundedienst eines großen Vereins, das würde ihr schon reichen. "Normale" Hunde gehören für die nicht in diese Einrichtungen, das würde sie auch verbieten, allein schon wegen der rechtlichen Geschichte. Und nicht-haarende und nicht-sabbernde Hunde fände sie auf jeden Fall besser als den typischen Therapielabbi.


      Generell hat sich ein Angestellter in seiner Arbeitszeit mit seiner Arbeit zu beschäftigen. Wenn der Hund dabei Beachtung braucht und Zeit davon einnimmt (vom wegen Garten usw), würde sie es verbieten.


      Das ist zumindest ihre Meinung dazu.


      Du hast halt kein Anrecht drauf. Die ganzen Therapiehundausbildungen kosten richtig viel Asche, werden aber auch nicht von offizieller Seite her abgesegnet. Es ist verzwickt.

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