Schreiben Behörde LHundG und Schreiben wg. Verstoß gegen die Anleinpflicht § 55

  • Dann verstehe ich nivht, wieso DU die Post bekommen hast, es sei denn, der Anzeigende hat dich explizit als Halter benannt. Ansonsten hätten die im Amt doch sehen müssen, auf wen bei euch ein Hund angemeldet ist und direkt deinen Vater angeschrieben.. :???: Auf wen ist der Hund versichert?

    Mein Vater hat ja die Post bekommen , da er ja der Halter ist!
    Hund ist auf mich Versichert also Versicherungsnehmer bin ich , dieses war aber kein Problem so zu abschließen hat die Versicherung gesagt, Chipnummer ist das wichtigste für die

  • Ich würde einfach beim zuständigen Sachbearbeiter anrufen und die ganze Situation erklären! Er wird dir dann alles weitere sagen können.


  • Den SKN würde ich auf jeden Fall nachmachen.
    Warum dieser von dir und nicht von deinem Vater als Halter gefordert wird, finde ich allerdings seltsam und würde da ggf. nochmal nachfragen. Ansonsten wie die anderen schon schrieben eben die Situation mit den Kindern und dem Tor schildern und die Strafe bezahlen.

    SKN wird ja auch von Vater gefordert , der ja aber derzeit nicht da ist , wird es nicht auf die schnelle möglich sein

  • Steuerlich ja , Vater hat Steuerbefreiung wg Schwerbehindertenausweis

    Hier irrst du aber gewaltig: dein Vater ist aufgrund seiner Schwerbehinderung nicht von der Hundesteuer befreit.
    Die sgilt nur bei Personen, deren Hunde eine Assistenzausbildung, z.B. als Blindenführhund haben.


    Wer hat euch denn solch einen Unsinn erzählt?

  • Bei der Anmeldung zur Steuer muss man angeben, wer mit im Haushalt lebt.
    So war es zumindest bei uns.
    Die Schreiben werden dann auch an alle adressiert.


    Dass bei der Anmeldung zur Steuer keiner nach dem SKN, der Chipnummer und der Versicherung gefragt hat ist auch richtig. Damit hat die Steuerbehörde nämlich nichts zu tun, sondern das Ordnungsamt ist da zuständig. Dort muss man dann von sich aus eine entsprechende Meldung machen, wenn der Hund eine entsprechende Größe hat.


    Das wird aber auch in NRW anscheinend komplett unterschiedlich gehandhabt.


    Bei uns fragt dich niemand wer sonst im Haushalt lebt.


    Du meldest den Hund bei der Stadt an. Bei der Stadt musst du dann auch direkt den SKN und die Haftpflicht vorlegen. Und die Hundesteuer wird über den Gebührenbescheid der Stadt zusammen mit Müllgebühr etc erhoben.

  • Hier irrst du aber gewaltig: dein Vater ist aufgrund seiner Schwerbehinderung nicht von der Hundesteuer befreit.Die sgilt nur bei Personen, deren Hunde eine Assistenzausbildung, z.B. als Blindenführhund haben.


    Wer hat euch denn solch einen Unsinn erzählt?

    DAS habe ich auch gerade nachgelesen.

  • Ich hab Lio damals angemeldet,als noch ein Welpe war (NRW)
    Es hieß zwar : Sachkundenachweis sei nicht sofort soo dringend ,da der Hund ja noch gar nicht so groß ist ,die den Sachkundenachweis "nötig" macht. Ich hätte dafür ein paar Monate Zeit.
    Habs trotzdem direkt gemacht. Mein Hund , mein Test. Da wurde auch nicht gefragt, wer noch mit im Haushalt lebt.
    Bei nem Labbi weiß man direkt, welche Endmaße er mal haben wird. Ich glaub man kann ein bisschen Schummeln, wenn man sagt: Ist ein Mix -ich weiß nicht was da drin ist und wie groß er wird.
    Aber so.. rein theoretisch muss dein Vater jetzt diesen Test machen. Selbst wenn es wirklich sein Hund wäre, ändert es ja nichts an der Tatsache, dass deine Eltern bis Okt. nicht anwesend sind um den Tesst zu machen. Das würde ich versuchen dort abzuklären. Eine Aufschiebung der Frist.

  • Hier irrst du aber gewaltig: dein Vater ist aufgrund seiner Schwerbehinderung nicht von der Hundesteuer befreit.Die sgilt nur bei Personen, deren Hunde eine Assistenzausbildung, z.B. als Blindenführhund haben.


    Wer hat euch denn solch einen Unsinn erzählt?

    Ist kein Unsinn! 2 Jahre kam der Steuerbescheid mit "0,00 Euro"
    Das hat aber mit der Merkzeichen zu tun


    hier mal ne Auszug aus dem Anmeldeschein :


    mein Hund dem Schutz und der Hilfe für mich als blinde, taube oder sonst hilflose
    Person dient.

    (Sonst hilflose Personen sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit
    dem Merkzeichen ’’B’’‚’’ BL’’ ‚’’aG’’ oder ’’ H’’ besitzen oder deren Pflegebedürftigkeit
    durch die Anerkennung der Pflegestufe I und höher durch ein Bescheid der
    Pflegeversicherung anerkannt ist)

  • Das wird aber auch in NRW anscheinend komplett unterschiedlich gehandhabt.


    Bei uns fragt dich niemand wer sonst im Haushalt lebt.


    Du meldest den Hund bei der Stadt an. Bei der Stadt musst du dann auch direkt den SKN und die Haftpflicht vorlegen. Und die Hundesteuer wird über den Gebührenbescheid der Stadt zusammen mit Müllgebühr etc erhoben.

    Echt? Also dass nicht nach anderen Haushaltsangehörigen gefragt wird, finde ich nicht überraschend, dass die Unterlagen für die Haltungserlaubnis an die gleiche Adresse wie die Steuersachen gehen finde ich aber sehr spannend. Das ist hier dann wirklich ganz anders.
    Kommt das vielleicht auch auf die Größe der Kommune an, oder so?

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