Fahrlässiges Verhalten? Zahlt OP-Versicherungen?

  • Hallo,


    mein Hund hat in meiner Abwesenheit so viel Schokolade vom Wohnzimmertisch gegessen, dass der Magen ausgepumpt und eine Darmspülung unter Vollnarkose gemacht werden musste.


    Fällt das unter fahrlässig / grob fahrlässig?


    Was wäre eine Situation, die nicht fahrlässig / grob fahrlässig ist?




    Danke für die Antworten

  • Abgesehen von fahrlässig oder nicht, ist eine Darmspülung und Magen auspumpen auch unter Vollnarkose keine OP, oder?

  • Meiner Meinung nach definitiv sehr grob fahrlässig. Ich hoffe, dem Hund geht es bald wieder besser.

    warum ist das fahrlässig?? Ich räume nichts weg, wenn der Hund alleine zu Hause ist.... Der hat da nicht dran zu gehen und fertig.... Ist aber auch der dritte Hund, der das so überlebt... Das finde ich unerzogen... Es sei denn, ich kenne den Hund nicht, oder ich weiß das er klaut, dann ist das fahrlässig

  • Offensichtlich war der Hund nicht dazu erzogen, da nicht ranzugehen. Und bei potentiell giftigen Lebensmitteln würde ich auch nicht auf den Gehorsam des Hundes setzen.

  • Kein Schnitt=keine Op
    Ist also egal ob fahrlässig oder nicht, die Versicherung zahlt in diesem Fall so oder so nicht, weil es eben keine Op war.

  • @Gismonster das stimmt aber so auch nicht ganz!


    Kommt immer auf die Versicherung an! Meine zahlt sobald das Tier in Vollnarkose ist. Sowohl bei Hund als auch bei Pferd.

    Ist bei meiner genauso.
    Grobfahrlässig ist es trotzdem wenn man Giftstoffe für den Hund erreichbar rumliegen lässt, vollkommen egal wie gut der Hund erzogen ist.

  • Wir hoffen sehr, dass es dem Hund inzwischen wieder gut geht.


    Im Versicherungsvertrag müsste man nachlesen können, welche Tierarztleistungen versichert sind. Wenn das auf Operationen beschränkt ist, dann gehören die genannten Leistungen sicher nicht dazu.


    Grob/Fahrlässig ist Ermessenssache, aber aus der Entscheidungspraxis kann man abschätzen, wie Gerichte vermutlich urteilen würden:
    Wenn der Hund einmal seine ansonsten gute Erziehung vergisst und ungewöhnliche Umstände die menschliche Überwachung ausnahmsweise verhindert haben, dann ist das sicher nicht grob fahrlässig.
    Wenn aber jemand regelmäßig giftige Leckerbissen in
    Reichweite des Hundes herumliegen lässt, dann dürfte das wohl schon als grob fahrlässig angesehen werden.


    sea u in denmark

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