Was haltet ihr davon ?
Möhnesee
Seetreppe ist kein Sprungbrett für Bello
Körbecke - Was gibt es Schöneres an diesen heißen Tagen, als ein erfrischende Bad in den kühlen Fluten des Möhnesees? Doch Hundehalter müssen aufpassen. Wer seinen „Bello“ in den See schickt, muss womöglich mit einem Bußgeld rechnen.
Beobachtet wurden Hundehalter, die ihre Vierbeiner am Wochenende im Bereich der Betonstufen an der neuen Seetreppe zum Baden frei laufen ließen. Die Hunde widmeten sich teils mit großer Freude und noch größeren Sprüngen ins Wasser dem Badevergnügen, was einen Teil der Gäste im Umfeld sicherlich köstlich amüsierte, andere zeigten sich aber irritiert und schließlich sichtlich verärgert.
Es kam am Ende sogar zu verbalen Auseinandersetzungen. Und das nicht ohne Grund, denn abgesehen von hygienischen Aspekten ist es laut Ortssatzung der Gemeinde Möhnesee zunächst einmal gar nicht gestattet, Hunde im innerörtlichen Bereich frei laufen zu lassen.
Das wäre nur außerhalb von Dörfern möglich und auch nur dann, wenn der Halter seinen Hund auch ohne Leine im Griff hat. Genauer: der Hundeführer muss jederzeit in der Lage sein, bei einer Annäherung von Fußgängern, Joggern, Skatern oder Radfahrern oder von Fahrzeugen seinen Hund bei Fuß zu rufen und an einer Leine festzumachen, damit keine Gefahr entsteht.
Das Baden im See ist für Hunde wie auch für Menschen ebenfalls grundsätzlich verboten. Das verlangt der Ruhrverband als Eigentümer. Nach der geltenden Gemeingebrauchsverordnung für den Möhnesee ist das Baden nur an ausgewiesenen „Badestellen“ zulässig und hier eben auch nur für Menschen.
Menschen können also erlaubter Weise in den vorgesehenen Strandbädern ins Wasser gehen, für Hunde gibt es keine offiziellen Badestellen.
Allerdings drücken die Ordnungshüter in der Regel ein Auge zu, wenn ein Vierbeiner an geeigneter abgelegener Stelle mal kurz zum Abkühlen in die Fluten steigt.
Ebenfalls werden bei Menschen leichte Verstöße gegen das Badeverbot im See aus Toleranzgründen von den Ordnungskräften auch mal übersehen. Das ändert aber nichts daran, dass grundsätzlich nur an ausgewiesenen Badestellen geschwommen werden darf. Wer beim Ordnungsamt angezeigt wird, muss mit Bußgeldern rechnen. Die beginnen recht moderat bei 30 Euro, können aber bei „Serientätern“ auch bis zu 200 Euro ansteigen.
Übrigens wird die Gemeinde Möhnesee im Rahmen der neuen ordnungspolitischen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bad Sassendorf in Zukunft mehr Kontrollen rund um den See durchführen, um die Vorschriten durchzusetzen und für vernünftige Verhältnisse an den Brennpunkten zu sorgen.
Seetreppe am Möhnesee ist kein Sprungbrett für Bello | Möhnesee