Einreise in die Schweiz mit einem Hund mit NBT (angeboren kurzer Rute) illegal?

  • Der ADAC kann auch nichts anderes sagen, als was in den Schweizer Einreisebestimmungen steht.
    Und die kann man hier im Thread nachlesen.

    das mit dem ADAC war nur so ein Gedanke, da Einreisebestimmungen sich evtl. auch mal ändern könnten. Deshalb fahre ich kurz vor unserem Urlaub immer zum ADAC, um mir Routen und die aktuellen Einreisebestimmungen ausdrucken zu lassen.

  • Wirklich?


    Ich erledige das seit geraumer Zeit per Computer. Ich gehe auf die einschlägigen Seiten der Länder und erfahre alles über Einreisebestimmungen was ich wissen muß.


    Auch Reiserouten lasse ich mir im Internet vorschlagen und entscheide dann, wie ich fahren möchte.


    Ich bin zwar seit über 40 Jahren ADAC Mitglied, brauch ihn aber nur als "rettenden gelben Engel" ;)

  • Als gelbe Engel habe ich die auch schon in Anspruch genommen, fahre aber tatsächlich auch vorher immer hin und hole mir die bereits erwähnten Sachen und auch bereits die Vignetten für die Schweiz oder Österreich. Oder als wir nach Frankreich gefahren sind, brauchte man bestimmte Alkoholtester, die habe ich dann auch direkt beim ADAC gekauft :smile:

  • Aus aktuellem Anlaß habe ich die Behörden angeschrieben und sehr zügig (nach nur 1-2 Stunden!) folgende Auskunft erhalten:


    "Die Kaution beträgt 10% vom Marktwert des Hundes, jedoch min. SFr. 200.-."

    (alles Geld, das ich dort schon nicht ausgeben kann, weils ja hinterlegt ist - damit schießen sie sich doch selbst ins Bein....)


    Und, ACHTUNG (liebe/r @Moderator /in, darf ich das hier so als auszugsweises Zitat stehenlassen? Ist ja keine Privatmail, sondern eine behördliche Zollauskunft):


    "Sie können die Kaution auch in Euro bezahlen (Kredit- und EC Karte ist ebenfalls möglich), bekommen aber bei der Auszahlung/Rückerstattung immer SFr."


    Ich glaubs net, echt.... Was bitte soll ich mit den Schweizer Franken anfangen, wenn ich nach D zurückfahre?? Ich werde da die nächsten hundert Jahre wahrscheinlich nimmer hinkommen, um das Geld dann auch auszugeben....


    Also - die Kaution selbst ist bei der Einreise ist nichtmal das Problem; eher die Rückzahlung in SFr in meinen Augen.



    Jo - einen Besuch in der Schweiz verkneif ich mir dann wohl eher, bin eh nur 2-3 Tage in der Nähe der Grenze unterwegs. Schade......

  • "Sie können die Kaution auch in Euro bezahlen (Kredit- und EC Karte ist ebenfalls möglich), bekommen aber bei der Auszahlung/Rückerstattung immer SFr."



    Ich glaubs net, echt.... Was bitte soll ich mit den Schweizer Franken anfangen, wenn ich nach D zurückfahre?? Ich werde da die nächsten hundert Jahre wahrscheinlich nimmer hinkommen, um das Geld dann auch auszugeben....

    Ich verstehe die Aufregung nicht. Die Landeswährung in der Schweiz ist der Schweizer Franken, da ist doch klar, dass offizielle Stellen mit der offiziellen Währung bezahlen. Ich erwarte vom Deutschen Zoll ja auch nicht, dass er mir irgendwas in CHF auszahlt.


    Die Franken kannst du einem Bekannten verkaufen, der welche braucht. Oder zurückwechseln.

  • Naja, wenn ich Euro hinterlege, erwarte ich eigentlich auch, daß mir genau diese Euronen wieder ausgezahlt werden. zumindest, wenn ich an derselben Stelle wieder ausreise. Daß die nicht an jedem Grenzposten ausreichend Fremdwährung jeder Art da lagern können, ist auch mir klar *gg


    Und ich hab echt keinen Bock, hinterher auch noch zur Bank zu fahren zum Umtauschen (über die paar Cent Verlust evtl. red ich ja gar net, die sich aus dem Tauschen ergeben könnten). Ist so schon genug Umstand für nix und wieder nix, wenn man Hund eh wieder mit heimnimmt (ich verstehe die Regelung selbst natürlich schon, aber aus meiner Sicht halt isses "für nix und wieder nix" - würde ja meine Schätze im Leben net hergeben!).


    Wenn ich das Geld dann im Lande wenigstens ausgeben könnte, aber ich kriegs ja eh erst hinterher.... und selbst wenn: hatte eigentlich nicht die Absicht, in einer Stunde Schweiz bei nem kleinen Abstecher von österreichischer Seite aus 200 SFR auszugeben *hust.....


    Wenn ich echt was Wichtiges vorgehabt hätte, hätt ich mirs vlt. überlegt. Aber wär echt nur gewesen, damit man mal daa war, und vlt. bissel buummeln oder ne POstkarte verschicken kann auf der anderen Seite der Grenze ;-) - und dafür ist mir extra Umtauschengehen hinterher zu umständlich.


    Bekannte, die öfter in der Schweiz zu tun hätten, hab ich auch keine.

  • Naja zur Bank fahren um umzutauschen ist jetzt nicht wahnsinnig viel Aufwand (vorausgesetzt man hat eine Filiale).


    Würde MICH niemals abhalten in die Schweiz zu fahren. Aber gut für eine Stunde würde ich wohl auch nicht rp er fahren.

  • Grundsätzlich könnte man die Kaution auch aufbewahren und für den nächsten Besuch in der Schweiz wieder verwenden. Wird ja dieselbe Höhe bleiben ;)


    Im Schweizer Pass gibt es eine Seite wegen den kupierten Ohren/Schwanz. Vielleicht wäre es möglich, bei einem Amtstierarzt eine Urkunde zu bekommen, dass die Stummelrute angeboren ist? So würde man sich die Kaution sparen. Falls man immer am selben Ort einreist resp. hinreist, würde ich da mal beim Veterinäramt vorbei schauen.

  • Ich mich tatsächlich immer wieder, was an z.B. der Eingabe von "Schweiz Einreisebestimmungen Hund" in die gelobte Googlesuche so schwer ist, Naja tatsächlich frage ich mich noch vielmehr, warum Leute, die das Gleiche auch eingeben könnten, dann auch noch falsche, bzw. nur mutmaßliche Antworten geben.... ich meine, wenn man in ein Forum posten kann... dann ist Google eigentlich auch nicht so schwer.... Aber das nur zu den Mysterien, verqueren menschlichen Handelns ....... wobei... Hunde sind ja eigentlich ähnlich einfach wie Google. Sehr klar und verständlich, aber vor allem gerade heraus in ihren Handlungen und kaum falsch zu deuten.... Wenn da jetzt das gleiche passiert, wie mit einer einfachen in ein paar Sekunden zu lösenden Frage Bei Google...


    Aber zumindes EINS kann ich erklären: Eigentlich JEDES Land, das mit einem anderen eng kooperiert, vor allem wenn es um zahlungskräftige Urlauber geht, bietet bei Zahlungsvorgängen ein großes Entgegen kommen. Aber genau wie es eine Amtssprache gibt, gibt es auch eine (Landes)Amts-Währung. Das ist in DE der Euro, in den USA der Dollard und in der Schweiz eben der Schweizer Franken. Bei der Einzalung wird dem "Kunden" in soweit freundlich entgegen gekommen, dass man den zu zahlenden Betrag in (natürlich) Schweizer Franken zum aktuellen Tarif umrechnet. Ins System eingetragen werden dann aber der Betrag in Schweizer Franken. Also der Landeswährung (Es sit nicht anzunehmen, dass die Computersysteme der Schweiz, auch auf Fremdwärhungen ausgelegt sind). Muss das Geld wieder zurück gezahlt werden, darf dieser Betrag nur genau der eingezahlten Höhe in Schweizer Franken entsprechen. Ein erneutes Umrechnen würde aber dazu führen, dass wieder zum aktuellen Tagessatz und damit zu einem anderen als bei der Einzahlung umgerechnet werden müsste. D.h. real würde der tasächlich ausgezahlte Betrag also höher oder niedriger sein, als bei der Eizahlung. So etwas umgerechnet auf einige tausend Transaktionen pro Jahr, bedeutet Fehler in der Jahresabrechnung. Und je nach Wechselkurs und Anzahl, nicht unerhebliche... zumindest aus Sicht eines Beamtenapparates.

  • Ich wollt etz wegen der Währungg kein großes Faß aufmachen. Is halt so, mir wird deswegen kein Zacken aus der Krone brechen, wenn ich wegen ner Stunde nicht in die Schweiz kann *gg Schade, aber bringt mich nicht um.


    Nur, nachdem ich auf der Suche nach den Infos auf diesen Thread gestoßen war (der ja auch schon ein Jährchen aufm Buckel hat), dacht ich mir, es wäre halt interessant, das noch hinzuzufügen, daß man dann nur noch Schweizer Franken zurückbekommt. Falls noch mal wer nach der Info sucht - dann ist der Thread vollständig. Wenn er dann noch aktuell ist *lach....

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