Einreise in die Schweiz mit einem Hund mit NBT (angeboren kurzer Rute) illegal?

  • das Problem ist nur, dass wenn du angehalten wirst und gefragt wirst ob du was zu verzollen hast, ist die Antwort 'nein' je nachdem wie die Rute des Hunde ausgelegt eine Lüge (Kaution richtet sich ja öhm nach Verzollung von XY). Viel Spaß dann mit dem Ärger. Weiß nicht, wie du darauf kommst, dass die Schweizer weniger gründlich kontrollieren nur weil sie deiner Meinung nach andere Probleme haben.
    Verstehe echt nicht, wie man den Tipp geben kann lieber illegal (je nach Auslegung der Rute, was nun mal im Ermessen der Schweizer liegt) über die Grenze zu fahren. Ich bin echt entsetzt....das kann RICHTIG Ärger geben...


    Edit: vor allem, weil Aussies in Ländern wie den USA durchaus kupiert werden.

    Nun, "zu verzollen" hast Du ja nichts, da du ja nichts wirklich einführst, sondern lediglich die Schweiz besuchst und deinen Hund auch wieder mit nach Hause nimmst.


    Ich würde im Zweifel wirklich beim Schweizer Zoll nachfragen und um Information bitten, wie du dich verhalten sollst, um Ärger aus dem Weg zu gehen.


    Gruss
    Gudrun

  • Es wird behandelt wie Ware im Wert von XY. Ich habe wirklich keine Lust nachzulesen, findet man ganz einfach.
    Folglich kann man es auch als Lüge auslegen, auch wenn nur eine Kaution hinterlegt werden muss. Da muss und sollte man gerade bei der schweizer Grenze nichts beschönigen. Und wenn wir es so genau nehmen verschweigt sie den Zollbeamten dann, dass sie einen 'kupierten' Hund einführt, was nicht besser ist.


    Ich vermute, dass sie eine Kaution hinterlegen muss. Ich denke nicht, dass ein Schreiben vom Tierarzt reicht. Könnte dann ja wieder zu Umgehung der Regelung führen. Sicher kann man da anrufen, ich denke entschieden wird vermutlich vor Ort.


    Ansonsten bin ich wirklich entsetzt, was da an der Grenze scheinbar so getrickst wird, weil man ja 'eh nicht kontrolliert wird' oder die Wahrscheinlichkeit gering ist. So was in einem Hundeforum zu empfehlen... Krass...


    @Shalea ja, wen schon, wird man doch eh eh wahrscheinlich nicht kontrolliert :muede:

  • Hallo LucyLou!


    Dein Hund ist nicht kupiert, sondern hat eine angeborene Stummelrute, also gelten folgende Regeln (siehe Punkt 8):


    Klick!


    Die Seite, die von @Shalea verlinkt wurde, ist die offizielle Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und veröffentlicht höchstens Reisehinweise für Tiere und da ist es völlig richtig, dass auf die Tollwutgefahr hingewiesen wird. Für reisende Menschen, @Zorro07 ist das EDA (das eidgenössische Bundesamt für auswertige Angelegenheiten) zuständig. Dort wird durchaus aufgrund der Kriegssituation von Reisen jeglicher Art nach Syrien abgeraten...


    Ich kenne sowohl Leute, die keinerlei Probleme mit der Einreise in die Schweiz mit ihren Hunden hatten, aber auch andere, wo durchaus darauf geachtet wurde, ob der Hund den Bestimmungen genügte. Das Problem ist ja auch noch nicht einmal nur die Grenze selbst. Herr und Frau Schweizer haken ja liebend gern mal nach, wenn sie einen Verstoss gegen 'ihre' Regeln wittern und können dann durchaus auch zum Hörer greifen und die Behörden darüber aufklären, dass da jemand 'illegal' mit einem 'kupierten' Hund eingereist ist... Da würde ich persönlich schon sämtliche Unterlagen bereit halten wollen um zu beweisen, dass mein Hund weder illegal eingereist, noch kupiert ist.


    Die Schweizer nehmen das Kupierverbot durchaus ziemlich ernst.

  • Ich denke Punkt 8 gilt auch für die Einfuhr durch Schweizer, also den Import. Der Aufwand wäre für einen Urlaub wohl doch wesentlich höher, als eine Kaution zu hinterlegen. Außer @Lucy_Lou hat diese Unterlagen alle.

  • Dort steht doch unzweideutig:



    Zitat

    1) Ist es überhaupt noch möglich, coupierte Hunde in die Schweiz zu bringen?
    Der Import von coupierten Hunden ist verboten. Coupierte Hunde werden daher an der Grenze zurückgewiesen. Im Ausland wohnhafte Besitzerinnen oder Besitzer dürfen jedoch ihren coupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen.

    Sollte man von Ordnungshütern angehalten werden, dürfte doch der Reisepass oder Personalausweis, sowie der Heimtierausweis belegen, daß man im Ausland wohnhaft ist.


    Zitat aus dem oben verlinkten.

  • Dort steht doch unzweideutig:



    Sollte man von Ordnungshütern angehalten werden, dürfte doch der Reisepass oder Personalausweis, sowie der Heimtierausweis belegen, daß man im Ausland wohnhaft ist.
    Zitat aus dem oben verlinkten.

    Moment, bei Punkt 1 steht da nur, dass man es grundsätzlich darf - unter Punkt 8 ist dann allerdings erst aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen man das darf - egal ob das Tier nur als Urlaubsbegleitung mitgenommen wird oder für immer hier bleiben möchte.


    Der Reisepass, Personalausweis und der Heimtierausweis alleine belegen ja zum Beispiel noch nicht, dass das Tier nicht in der Schweiz verkauft werden soll.

  • Moment, bei Punkt 1 steht da nur, dass man es grundsätzlich darf - unter Punkt 8 ist dann allerdings erst aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen man das darf - egal ob das Tier nur als Urlaubsbegleitung mitgenommen wird oder für immer hier bleiben möchte.

    Unter Punkt 8 steht, was man zur Einfuhr, sprich Import eines kupierten oder stummelschwänzig geborenen Hundes benötigt. Wenn ich also dauerhaft in die Schweiz umsiedeln möchte.


    Wo Du rausliest, daß das auch für Ferien und Kurzaufenthalte nötig ist, weiß ich nicht, denn da steht nirgends gilt auch für.....

  • Siehe meinen Posts, hierfür ist eben die Kaution gedacht ;)


    Sonst wäre ja der Aufwand für einen Hund mit angeborener kurzer Rute höher als für einen kupierten (für Urlaub). Das macht ja keinen Sinn.

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