Landschaftsschutzgebiete = IMMER Leinenpflicht für Hunde??? (Niedersachsen)

  • Hallo,
    da ich noch nicht so ein "alter Hase" in Sachen Hund bin, im Internet irgendwie keine klaren Informationen herausfinden konnte, frag ich mal hier im Forum nach.
    Gestern wurde ich von einem anderen Hundehalter darauf aufmerksam gemacht, dass Hunde im Landschaftsschutzgebiet IMMER an der Leine zu führen sind, der Jäger dürfe sie sonst erschießen (HILFE!!) und man könne im Ernstfall mehrere zehntausend Euro Strafe zahlen!!? :fear:
    Ursprünglich dachte ich, es wäre selbst im Landschaftsschutzgebiet dann nochmal extra ein Schild, wenn Hunde an die Leine müssen? Klar, in der Brut- und Setzzeit immer, das weiß ich. Aber ganzjährig??? Zumal ich erst jetzt bemerke, dass überall um meinen Ort herum Landschaftsschutzgebiete sind. Darf ich meinen Hund dann gar nicht mehr frei laufen lassen??
    Was stimmt denn nun, wie/wo kann ich das in Erfahrung bringen?
    Danke Euch!
    Gruß
    Jana

  • Wo Hunde in welchen Gebieten freilaufen dürfen, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein (und muss nicht immer ausgeschildert sein) – wenn du ganz sichergehen willst, fragst du also am besten mal bei euch im Rathaus/bei der Verwaltung nach, die müssten das sagen können. :smile:


    Was solche "nettgemeinten" Ratschläge von anderen Leuten angeht – hast du ein internetfähiges Handy? Wenn mich jemand anspricht, bitte ich die Leute immer, mir zu sagen, wo das denn steht (genaues Gesetz/Verordnung) und gucke direkt vor Ort nach... In 90% der Fälle ist das nämlich bloß Hörensagen und keiner hat so richtig Ahnung. ;)


    Wenn das Gegenüber freundlich ist, ist das ja kein Problem, aber gerade bei denen, die bloß stänkern wollen, wirkt das Wunder.


    (Und ja, Jäger dürfen wildernde Hunde erschießen, aber nicht "einfach so". Zum Glück gibt es wirklich viele Jäger, denen das negative Image ihrer Zunft unter HH auch nicht gefällt und die deswegen wirklich gerne Auskunft geben, wenn man sie freundlich fragt. Wenn du eine nette Ortsgruppe hast, frag' doch da mal nach wie das bei euch mit dem Freilauf in der Gegend so aussieht.)

  • Hallo Jana, ich habe mal gestöbert und dies gefunden:


    http://www.ml.niedersachsen.de…ticle_id=132036&_psmand=7


    In Punkt 9. findest Du eine Antwort. Danach sind Leinenpflicht u.ä. in Landschaftsschutzgebieten durch Verordnungen des jeweiligen Landkreises geregelt.
    Also keine generelle Anleinpflicht außerhalb der Brut- und Setzzeit in Niedersachsen. Insofern musst Du mal bei Deinem Landkreis nach der entsprechenden Verordnung gucken.


    LG Astrid

  • Lächeln, nicken A*loch denken.


    Landschaftsschutzgebiete sind erstmal nur da, weil die Landschaft hübsch ist. Mit Hunden hat das per se gar nix zu tun. Die gemeinde darf abweichende Regeln aufstellen (siehe Lind oben). Da müsstest du dich dann bei der Gemeinde erkundigen/nachlesen wo du unterwegs bist. In der Praxis wird es aber gerade im ländlichen Raum kein Schwein interessieren, wenn sich der Hund benimmt. Und wenn es doch wen interessiert, gibs nen Verwarngeld (vllt. 35€) und das wars. Mit in 15 Jahren eigener Hundehaltung noch nie passiert und auch noch nie davon gehört (Städte ausgenommen).


    Zum Jäger, der darf dann schiessen wenn er deinen Hund beim wildern erwischt. Heisst wenn er gerade aktiv hetzt, bzw. schon in der Rehflanke hängt. Selbst dann wird er idR. den Teufel tun und von seinem Recht Gebrauch machen (ja, es gibt auch idiotische Jäger, aber die sind extrem selten). Warum? Zu viele Leute könnte es nicht nachvollziehen, dass er den den netten lüschgoldi von nebenan erschossen hat. Auch der Jäger will morgens beim Bäcker gemütlich seine Brötchen kaufen, ohne dass das Dorf gegen ihn ist.
    Und dann gibt es noch die rechtliche Seite, inzwischen ist die Gefahr recht hoch, dass der Besitzer des toten Hundes vor Gericht zieht. Das kostet den Jäger viel Zeit und Geld und Recht haben, und Recht bekommen, Richter sind halt auch manchmal Hundebesitzer...
    (ich finde die Entwicklung echt schade, aber das ist ein anderes Thema).

  • Nach neuer Regelung hat der Jäger doch gar nicht mehr das Recht wildernde Hunde zu schießen, sondern muss sich erst einmal eine Genehmigung dafür einholen. Oder habe ich das falsch in Erinnerung?

  • Nach neuer Regelung hat der Jäger doch gar nicht mehr das Recht wildernde Hunde zu schießen, sondern muss sich erst einmal eine Genehmigung dafür einholen. Oder habe ich das falsch in Erinnerung?

    Jagdrecht ist Landessache, es geht hier um NS.

  • Jagdrecht ist Landessache, es geht hier um NS.

    Das habe ich durchaus mitbekommen :)
    Ändert an meiner Frage aber absolut gar nichts.

  • Das habe ich durchaus mitbekommen :) Ändert an meiner Frage aber absolut gar nichts.

    Nö, er braucht keine Genehmigung (war in NRW im Gespräch). Er muss das wildern nur beweisen können. Was halt, je nach Richter, schwierig sein kann.

  • Für jedes Schutzgebiet werden Schutzziele, Verbote etc. in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung festgelegt. Die findest du online beim jeweiligen Landkreis.In LSGs herrscht oft kein Leinenzwang (Ausnahme viele in der Stadt Hannover), in NSGs meistens

  • Schilder stehen bei LSGs v. a. aus folgenden Gründen nicht: Der Weg gehört nicht der Stadt etc (sondern dem Bund, Privaten),. Riesen-Aufwand, oft wird kein o. K. gegeben usw.
    2.: Die Landschaft soll nicht mit Schildern zugepflastert werden. 3. Sicher auch die Kosten, LSGs sind viele und oft groß.


    NSGs sind dagegen an den Grenzen immer ausgeschildert, die Schilder werden jedoch oft zerstört. Nicht-Wissen gilt nicht, die Verordnungen sind öffentlich zugänglich. Bezieht sich alles auf Nds

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