Nein, ich weiß, dass ich schon mehrfach vor gefühlt hunderten von Seiten versucht habe, zu erklären (und im obigen Post nochmal) dass man keine eindeutige Defintion braucht.
Es ist schön, dass du dafür keine eindeutige Definition brauchst, die Rechtssprechung aber schon.
Gegen das Verbot wird geklagt werden und nicht nur von einer Person, sondern von unzähligen. Ohne verbindliche Definition, die ganz klar festlegt, ab welchen Parametern es sich um qualzucht handelt, wird das ganze Verbot entweder komplett gekippt oder es wird zu einer willkürlichen Einzelfallentscheidung, die von Richter zu Richter unterschiedlich ausfallen werden.
Brachyzephalie ist Qualzucht... ok. Mops, Französische Bulldogge und English Bulldog werden verboten. Was ist mit dem Boston Terrier? Pekingese Qualzucht, aber der Affenpinscher taucht selten in den Statistiken auf, ebenso der Griffon. Qualzucht oder nicht?
Beide Rassen sind nicht populär genug, um dauernd aufzufallen.
Boxer schaffen die Ausdauerprüfung, sind sporttauglich, ebenso der American Bulldog, Gehören aber auch zu den brachyzephalen Rassen.
Wo zieht man also die Grenze zwischen "noch im normalen Bereich" und "Qualzucht" und wer darf diese ziehen?