Qualzuchten

  • Nein, ich weiß, dass ich schon mehrfach vor gefühlt hunderten von Seiten versucht habe, zu erklären (und im obigen Post nochmal) dass man keine eindeutige Defintion braucht.


    Es ist schön, dass du dafür keine eindeutige Definition brauchst, die Rechtssprechung aber schon.


    Gegen das Verbot wird geklagt werden und nicht nur von einer Person, sondern von unzähligen. Ohne verbindliche Definition, die ganz klar festlegt, ab welchen Parametern es sich um qualzucht handelt, wird das ganze Verbot entweder komplett gekippt oder es wird zu einer willkürlichen Einzelfallentscheidung, die von Richter zu Richter unterschiedlich ausfallen werden.


    Brachyzephalie ist Qualzucht... ok. Mops, Französische Bulldogge und English Bulldog werden verboten. Was ist mit dem Boston Terrier? Pekingese Qualzucht, aber der Affenpinscher taucht selten in den Statistiken auf, ebenso der Griffon. Qualzucht oder nicht?
    Beide Rassen sind nicht populär genug, um dauernd aufzufallen.
    Boxer schaffen die Ausdauerprüfung, sind sporttauglich, ebenso der American Bulldog, Gehören aber auch zu den brachyzephalen Rassen.
    Wo zieht man also die Grenze zwischen "noch im normalen Bereich" und "Qualzucht" und wer darf diese ziehen?

    • Neu

    Hi


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    • Das ist jetzt eine ernstgemeinte Frage: Warum braucht es denn überhaupt so einheitlich aussehende Rassen bzw so eng definierte Rassestandards?


      Naja ... Sinn einer Rasse ist es ja optisch, aber eben auch im Wesen einen ganz klaren Anspruch oder eine gewisse Eignung zu erfüllen. Und dafür sind Rassen und Standards ja prinzipiell auch gut und richtig. Und prinzipiell spricht ja auch absolut nichts gegen Rassehundezucht, im Gegenteil.


      Problematisch wird es dann, wenn der Genpool zu klein wird oder nur noch auf optische Merkmale selektiert wird. Etwas, was man ja aber steuern kann, wenn man denn will.

    • Jepp ;-) Lag ich mit Haut ja nicht so daneben. Aber ich freue mich natürlich für jeden gesunden Hund, gleich welcher Rasse!

    • mal ne andere Frage - aus pragmatischen Gründen:


      Wer ist eigentlich für die Richter bei Zuchtschauen (etc) zuständig? Wie funktioniert das? Müssen die sich regelmäßig weiterbilden?

    • Frage - weil hier weiter vorn gemeint wurde, man müsse Hunde brachycephaler Rassen von ihrem Leid erlösen und es brauche keine definierten Parameter um Qualzucht festzulegen - wir haben hier einen Mops mit sehr, sehr wenig Nase. Der läuft im Agi und im Obedience.und das sogar ohne zu röchelnd, soweit ich das mitbekommen habe. Ist allerdings langsamer als meine Zwergin der gleichen Grössenklasse.


      Woran mache ich jetzt fest, dass dieser Hund als massiv brachycephaler Hund unter seinen körperlichen Einschränkungen leidet und erlöst gehört?
      Daran, dass er langsamer im Agi ist als meine Zwergin? Dann hätten zu ihrer Zeit der grösste Teil aller Shelties auch erlöst gehört.
      Denn wie jemand mal so deutlich sagte "Mein Gott ist die schnell, da hält ja keiner mehr mit" (zum Glück kam bisher noch nicht die Frage nach gequälten HF auf ).


      Oder ist die Tatsache, dass dieser Mops Agi machen kann, ohne nen Kollaps zu bekommen, ein Indiz dafür, dass er vielleicht doch nicht so gequält ist, wie hier gern dargestellt wird?


      Und was ist, wenn so ein Mops bei Hitze dann doch eher Schatten vorzieht und Nichtstun? Ist das dann ein Zeichen für Qualzucht?
      Ist dann meine GP Hündin, die sich bei 30 Grad in den Keller verzog ne Qualzucht, weil meine anderen Pudel sich derweil in der Sonne rösten lassen haben?


      Solange es keine allgemeingültigen, festgelegten Parameter gibt, anhand derer man sagen kann "Ab hier leidet JEDER Hund dieser Rasse" so lange kann es kein allgemeingültiges Gesetz, keine allgemeingültige Vorschrift geben, die allumfassenden Qualzucht definiert. Denn jegliche solcher Vorschriften und Gesetze könnten dann angefochten und letztendlich gekippt werden.


      Also kann derzeit jede Entscheidung nur eine Einzelfall Entscheidung sein.


      Der VDH ist bisher der EINZIGE, der sich hierzu überhaupt eine Entscheidung zugetraut hat, indem er diesen Belastungstest eingeführt hat.
      Auch wenn das vielen "Alle sofort erlösen -Möchtegern-aber bitte ohne Aufwand meinerseits-TierSCHÜTZERN" nicht weit genug geht ... es ist immerhin ein Anfang, gemacht vom ach so bösen "Nichts Tun"-VDH.
      Und wenn dabei tatsächlich 50% der derzeitigen Hunde rausfliegen, dann ist das zwar traurig, aber es zeigt, dass die Idee richtig war.
      Wenn die Anforderung des Tests zukünftig langsam von Generation zu Generation gesteigert wird, was ja nur sinnvoll ist, dann wird sich die Situation auf Dauer verbessern.


      Aber es macht keinen Sinn, gleich mit der Holzhammer-Methode zu kommen. Der VDH ist nun mal auch auf die Mitarbeit der Züchter und der Hundebesitzer angewiesen.
      Andernfalls erlässt der VDH Regeln .... und die Züchter wandern ab in die Dissidenz.
      Ist damit was gewonnen?

    • Es ist schön, dass du dafür keine eindeutige Definition brauchst, die Rechtssprechung aber schon.

      Es gibt eine Definition, die ausreichend ist.



      Gegen das Verbot wird geklagt werden und nicht nur von einer Person, sondern von unzähligen. Ohne verbindliche Definition, die ganz klar festlegt, ab welchen Parametern es sich um qualzucht handelt, wird das ganze Verbot entweder komplett gekippt oder es wird zu einer willkürlichen Einzelfallentscheidung, die von Richter zu Richter unterschiedlich ausfallen werden.

      Das ist in der Rechtsprechung so, und das wird sich nie ändern. Rechtsprechung ist immer und muss immer eine Einzelfallentscheidunbg sein.
      Es kann kein Verbot gekippt werden, weil es Teil des Grundgesetzes ist.



      Woran mache ich jetzt fest, dass dieser Hund als massiv brachycephaler Hund unter seinen körperlichen Einschränkungen leidet und erlöst gehört?

      Du machst gar nix fest. Das würde im Fall der Fälle ein Tiermedizinischer gutachter tun. Und ja, deren Entscheidungen werden auch kontrovers sein.
      auch das in der Rechtsprechung IMMER so.


      Da es um Qualzucht geht, würde ja kein individueller Hund erlöst werden müssen (wie kommen denn alle darauf ????) sondern es müsste verhindert weden, dass damit GEZÜCHTET wird.

    • Bei Qualzuchten und der Definition der Rassen, die von Qualzuchtsmerkmalen betroffen sind, geht es um Tierschutz, nicht um Listen.
      Dieser Vergleich ist einfach nur albern.


      und ich schreie auch nicht nach Rasselisten, sondern ich wünsche mir ein Ende der Tierquälerei in der Rassehundezucht. Punkt

      Ah, nur bei Zucht.


      Ein Mix, z.B. Schäferhund auf kräftigen Dackelbeinen, der darf weiterleben?

      • Neu

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