Verletzung durch Unfall mit Hund

  • Wie gesagt, du musst jetzt abwarten :ka:
    Wenn noch fragen auftreten wird sich deine Versicherung mir dir in Verbindung setzen.
    Vielleicht bekommst du noch einen Bogen zugeschickt, den du ausfüllen sollst, zwecks Unfallhergang. Das meiste an Forderungen, Zahlungen und Verhandlungen wirst du gar nicht mit bekommen. Das regelt alles deine Versicherung.
    Die Hunde waren von der Leine, dürften sie dort ohne Leine laufen ? Ist deine Versicherung ohne Leinenzwang abgeschlossen ?

  • Mein Hund war ja sogar angeleint, aber an 7 Metern Schlepp...


    Das Blöde ist, ich weiß gar nicht so genau, was meine Versicherungsbedingungen im Detail sind - ich habe da irgendwie nix kleingedrucktes bekommen. Die Hundehaftpflicht hängt an meiner Privathaftpflicht mit dran, die wiederum an meiner Betriebshaftpflicht mit dran hängt. Ich hatte, als der Hund neu war, sogar drum gebeten, mir Infos zur Hundeversicherung zuzuschicken und habe dann nur ein Schreiben bekommen, in dem im Grunde nur stand, "klar, ihr Hund ist versichert, dieses Schreiben können Sie auch den Behörden vorlegen." Lässt man dann so stehen und denkt, wird schon passen...


    Ich habe den Versicherungsmenschen auch nochmal gebeten, mir wenigstens jetzt doch mal das Kleingedruckte zuzuschicken, damit ich mal weiß, was ich eigentlich genau versichert habe. Der sah aber in dem ganzen Vorfall gar kein Problem und sagte mir auch, dass das die Fachabteilungen der Versicherungen schon untereinander regeln und dass ich selber da gar keinen Papierkrieg haben würde. Aber man hörte schon raus, dass er persönlich insgeheim dachte, "wie bekloppt kann man sein, dass man mit einem ganzen Trupp Hunde durch den Wald latscht, selber schuld."


    Ich habe halt zum Einen nicht das ganz große Vertrauen in Versicherungen, denke aber zum anderen auch, dass so ein Unfall doch eine andere Kategorie sein müsste als "Hund hat Weinglas umgewedelt, jetzt will jemand neuen Teppich für umsonst."

  • Hast du dich bei der Frau schon erkundigt wie es ihr geht und dich bei ihr entschuldigt, evlt. mit Pralinen, Blumen?
    Das ist nie schlecht, wenn man das macht und es kann oftmals sehr hilfreich sein, für das, was diese Person dann bereit ist noch alles einzuklagen.

  • Ja klar, das war meine erste Reaktion! Nachdem ich gehört hatte, dass sie ein paar Tage krankgeschrieben ist, habe ich erstmal ein Entschuldigungskärtchen und einen Gutschein vom schicken örtlichen Hundeladen vorbeigebracht.


    Sie hat die Unfallmeldung und den Anwalt auch erst ein paar Tage später eingeschaltet, als sie erfahren hat, dass es nicht nur eine fiese Prellung, sondern was Ernsteres ist. Ich glaube auch nicht, dass die Frau mir auf Teufel komm raus einen reinwürgen will, sondern dass sie da nachträglich entsprechend beraten wurde, was man in solchen Fällen machen muss - vom Arzt oder vom Arbeitgeber, was weiß ich...

  • Hast du dich bei der Frau schon erkundigt wie es ihr geht und dich bei ihr entschuldigt, evlt. mit Pralinen, Blumen?

    Das würde ich auf keinen Fall tun! Das ist wie ein Schuldeingeständnis und man riskiert damit seinen Versicherungsschutz.(Hat mir damals unser Versicherungsvertreter so erklärt).


    Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet und damit bist du jetzt raus. Alles andere regelt die Versicherung.

  • Das würde ich auf keinen Fall tun! Das ist wie ein Schuldeingeständnis und man riskiert damit seinen Versicherungsschutz.(Hat mir damals unser Versicherungsvertreter so erklärt).
    Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet und damit bist du jetzt raus. Alles andere regelt die Versicherung.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein "Sorry und gute Besserung" hier gegen mich verwendet werden würde. Die Tatsache, dass mein Hund ihr in die Kniekehlen gekracht ist, kann und will ich ja gar nicht leugnen. Und die Schuldfrage wird ja nicht dadurch geklärt, dass man guckt, wer am zerknirschtesten wirkt.


    Das sieht vielleicht bei einem Autounfall anders aus, da ist man ja quasi drauf programmiert worden, erstmal gar nichts zuzugeben und die Schuld immer bei den anderen zu suchen.

  • Das sieht vielleicht bei einem Autounfall anders aus,

    Bei uns ging es damals um einen Beißvorfall und nicht um einen Autounfall.
    Du hast dich bei der Frau nach ihrem Befinden erkundigt, aber jetzt würd ichs gut sein lassen.

  • Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass in diesem Fall eine Entschuldigung als Schuldeingeständnis gesehen wird.
    Erstens hat hier niemand schuld, außer der Hund selbst, der war weder bissig noch sonstwas, sodass er durch die Halterin besonders gesichert hätte sein sollen.
    Der war halt einfach blind vor lauter Toben und hat die Frau über den Haufen gerannt. Und wenn das eine normaldenkende Hundebesitzerin ist, dann verbucht sie das unter "dumm gelaufen" und macht dem Hundehalter des betreffenden Hundes keinen Vorwurf. Einen Vorwurf würde ich nur jemandem machen, wenn mich sein Hund gebissen hätte.

  • Das sieht vielleicht bei einem Autounfall anders aus, da ist man ja quasi drauf programmiert worden, erstmal gar nichts zuzugeben und die Schuld immer bei den anderen zu suchen.

    Auch das ist Quatsch. Wenn die Sachlage klar ist (z. B. man fährt einem stehenden Auto hinten auf) darf man sich natürlich entschuldigen.


    Selbst wenn man nicht oder nur teilschuld ist und gesteht vor Ort aber seine Schuld ein, dann gilt das als Schuldanerkenntnis unter Unfallschock und hat genau gar nichts mit der letztendlichen Klärung zu tun. Macht es aber halt teilweise etwas schwieriger wenn vor Ort dann ein Verwarngeld gezahlt wird und aufgrunddessen keine Verkehrsunfallanzeige gefertigt wird.

  • Du musst selber gar nichts zahlen. Auch wenn deine Versicherung nicht zahlt oder nur einen Teil. Die Damen muss dann deine Versicherung verklagen und nicht dich.
    Auch Schmerzensgeld usw muss du nicht bezahlen sondern die Versicherung, wenn es der Damen zustehen sollte.


    Sollte die Damen oder ihr Anwalt dir Briefe schicken, so leitet sie an deine Versicherung weiter ohne darauf zu Antworten. So wurde es uns damals von unserer Versicherung gesagt. Oder ruf vorm Antworten bei der Versicherung an und sag, dass da ein Brief gekommen ist und was du tun sollst.
    Wie gesagt unsere Versicherung hat uns damals gleich gesagt (bevor überhaupt ein Brief kam), sollten Briefe an uns direkt kommen, dann sollen wir sie ( ohne zu Antworten) an die Versicherung schicken. Da wir damit nichts mehr zu tun haben und die sich um alles weitere kümmern.


    Bei uns war es ein Fall, der nie statt fand. Der andere Hundebesitzer wollte Ta kosten haben, die wir bzw unser Hund nie verursacht hat. Er hat dann auch ohne Erfolg unsere Versicherung verklagt.


    Wir kennen das auch zu genüge. Wir waren auch jahrelang sehr oft mit mind. 3 anderen Hunden und deren Halter unterwegs. Dabei ist es auch öfter vorgekommen, das einer von uns von einem der Hunde zu fall gebracht wurde. Einmal war es auch etwas schlimmer und die Vesicherung wurde eingeschaltet.
    Dabei kam dann raus, dass die Versicherung dem Verletzten eine sehr große Mitschud ( ich meine 50/50 oder mehr bei dem Verletzten. Ich weiß es nicht mehr genau. Da das ganze schon über 10 Jahre her ist.) gegeben hat.
    Da er wissentlich das Risiko eingegangen ist, dadurch das er mit seinem Hund mitgelaufen ist und die Hunde frei getobt haben, und er auch nicht auf die Hunde geachtet hat ( er wurde von hinten zu fall gebracht). Hätte er auf die Hunde geachtet, dann hätte er noch ausweichen können. Und deswegen wurde ihm mind. die hälfte zugesprochen. Ich meine mich aber zu erinnern das es sogar mehr als die hälfte war. Ich habe leider keinen Kontakt mehr zu dem Besitzer, sonst hätte ich ihn gefragt.


    LG
    Sacco

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