ZitatAber wie gesagt rechtlich muss man nicht die Eltern fragen ob es ihnen passt. Klar bei der Allergie muss man abwarten aber der Rest hat rechtlich kein Mitspracherecht.
Und ich dachte immer in einer Schule geht es vorrangig darum, dass Kinder Bildung erhalten und aufs Leben vorbereitet werden. Ist das jetzt neu, dass die Schule dazu dient, Hundehaltern die Haltung zu erleichtern und dass sie ihren Hund mit auf die Arbeit nehmen können - und dass Kinder sowie Eltern das eben zu akzeptieren haben?
Ich kenne ehrlicherweise keine Gesetze, Verordnungen oder Urteile, wo das Anrecht ein Hundehalters auf Mitnahme des Hundes zur Arbeit höher gestellt wird als der Bildungsauftrag den die Schule zu erbringen hat. Du schreibst der "Rest" hätte rechtlich kein Mitspracherecht. Wo hast Du das her?
Klar ist ein Schulhund ne tolle Sache. Wenn alle Eltern und Kinder damit einverstanden sind, wenn keine Allergien bestehen und wenn es dem Hund auch gut tut. Denn nicht jeder Hund (auch nicht jeder Retriever) fühlt sich automatisch in dieser Situation wohl. Manche auch nicht, wenn sie langsam herangeführt werden.
Für meinen Hund ist es schon extrem stressig mit auf Arbeit zu kommen und da sind wir allein in einem Raum und keine 40 wuselnden Kinder um uns rum. Habt Ihr Euch denn schon mal Gedanken darüber gemacht, was Ihr macht, wenn a) die Mitnahme nicht genehmigt wird, b) eine Mitnahmegenehmigung irgendwann aus welchen Gründen auch immer entzogen wird oder c) der Hund die Situation so gar nicht mag?
In welcher Fachliteratur hast Du gelesen, dass die kurze Zeit der Anwesenheit für eine allergische Reaktion nicht ausreicht? Es kommt immer auf die Stärke der Allergie an. Ich kenne Hundehaarallergiker, die gut und gerne mal einen ganzen Abend in einem Raum mit unserem Hund sein können und kaum reagieren; und Leute bei denen es reicht, dass vor 3 Tagen mal ein Hund in einem Raum war den sie nun betreten um eine allergische Reaktion auszulösen.