Zitatdoch, gibt es im NHundG, § 7 steht:
(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzt in der Regel nicht, wer
geschäftsunfähig ist,
gruß marion
Doch ab 16 darf man erst einen hund führen, die meisten Haftpflicht versicherungen sind auch erst dann gültig, sprich wenn jemand unter 16 mit meinem hund raus geht und es passiert etwas haftet die versicherung nicht.
Meine Kinder dürfen zwar mit unseren hunden raus (die sind 6 und 4) aber auch nur den hund an der leine führen und auch nicht in straßen nähe gehen.
(allerdings sind unsere hunde auch keine Schäferhunde )