Die Hausverwaltung darf das zwar, aber das letzte Wort hat meines Wissens nach der Vermieter.
Wir sind auch im September in unsere Wohnung gezogen und haben von Anfang an gesagt, dass wir einen Hund halten wollen.
Wir haben dann über unseren Verwalter unseren Vermieter angeschrieben um die Änderung im Mietvertrag schriftlich zu haben-innerhalb einer Woche war alles ok, und Kusko konnte 4 wochen später einziehen.
In unserem Zusatz steht:
Das wir einen mittelgroßen Hund halten wollen und dass wir zu folgendem verpflichtet sind:
1) Keine Verunreinigungen der Gemeinschaftsräume (Keller, Waschmaschinenraum) durch das Tier
2) Keine Beschädigung an Bodenbelägen bzw Einbauten
3) Keine Lärmbelästigung durch das Tier ( über das allgemein gültige Maß hinaus).
Und als Empfehlung steht noch drunter, dass wir eine Haftpflichtversicherung für Kusko abschließen sollten (haben wir ja eh).
Falls Punkt 1 und 2 mal eintreten sollte müssen wir das reinigen bzw für die Reinigung /Reperatur aufkommen.
(Haufen im Hof machen wir ja immer weg).
und bei punkt 3 kann die Abschaffung verlangt werden.
Ich würde mich an deiner Stelle an den Vermieter wenden.
Dann nochmals mit der Hausverwaltung sprechen.
Einfach so würde ich auf keinen Fall ein Tier anschaffen-nachher musst du es wieder abgeben
Und ansonsten..sucht einfch mal nach einer anderen Wohnung
