Hund in Niedersachsen

  • Hallo liebe Foris,


    ich habe einige Fragen bezüglich Hundehaltung in Niedersachsen - ich habe mir zwar schon vieles durchgelesen, leider auch vieles widersprüchliches, deshalb wende ich mich an euch in der Hoffnung, jemand kennt sich damit aus und ist bereit mir diese zu beantworten :) leider habe ich sonst keinen Ansprechpartner.


    Und zwar:
    Ich bin vor 4 Wochen vom Bodensee (BW) nach Niedersachsen gezogen wegen meines Studiums und wohne mit meinem Freund zusammen. Anfang des neuen Jahres werden wir dann in eine größere Wohnung ziehen.


    Nun wollten wir uns dann, wenn wir in der neuen Wohnung sind, konkretere Gedanken zum Thema Hund machen.
    Da wir für die Semesterferien und lange Wochenenden nach Hause fahren, ist in Niedersachsen "nur" unser Nebenwohnsitz. Also müssten wir den Hund in BW anmelden, da dort unser Hauptwohnsitz ist. Oder nicht?


    Und WÄRE es ein Kampfhund (wird es nicht, soll ein Sheltie werden, aber rein theoretisch) welche Gesetze würden denn nun für den Hund gelten? Müsste der Hund in NiSa den Bestimmungen aus BW folgen oder würden diese entfallen und es gelten die örtlichen Bestimmungen? Oder andersrum: Wenn der Hund in NiSa gemeldet ist, hätte er wähend dem Aufenthalt in BW die selben Freiheiten wie in NiSa?


    Und noch etwas: In NiSa ist ja nun der Hundeführerschein Pflicht. Muss ich den auch machen wenn der Hund gar nicht dort gemeldet ist sondern sich nur (teilweise) dort aufhält? (Ich halte ihn durchaus für sinnvoll, ich möchte das nur genau abklären) Und wenn ja: BEVOR der Hund einzieht oder dann mit diesem Hund zusammen?


    Wenn ich ihn davor machen muss:
    Wie soll das gehen? Muss ich mir einen Hund für den praktischen Teil "ausleihen" oder wie wird das gehandhabt? Woher bekomme ich denn einen Leihhund und was, wenn ich ein armes Geschöpf erwische das leider schlechte Erfahrungen mit allem Möglichem gemacht hat und nicht mitspielen möchte?


    Fragen über Fragen :/ Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich was ich wissen möchte. Ich will bloß böse Überraschungen hinterher vermeiden und das im Vorfeld planen.


    Schon mal vielen Dank für eure Antworten :)


    Nebula

    • Neu

    Hi


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    • Das einzige was ich weiss das man in Niedersachsen einen Hundeführerschein machen muss.Frag doch mal im Rathaus nach, die wissen das bestimmt.Ich habe auch noch keinen Hund deswegen kann ich nicht mehr dazu schreiben.

    • Theoretisch kannst du den Hund in BaWü melden, aber es kann dir passieren, dass du dann irgendwann aufgefordert wirst, nachzuweisen, wo du dich öfter aufhältst, dort oder in Niedersachsen. Erfahrungsgemäß kommen für Studenten da ein paar mehr Tage am Studienort zusammen, weil man auf Dauer nicht mehr jedes Wochenende heim fährt, wenn man sich erst mal eingelebt und Freunde gefunden hat. Hinzu kommen ggf. Praktika, die in den Ferien am Studienort gemacht werden müssen etc. Es KÖNNTE also sein, dass du da Probleme kriegst.


      Die niedersächsische Sachkunde sieht vor, dass du als Neuhundehalterin den theoretischen Teil vor der Anschaffung des Hundes machst, und wenn der Hund da ist, gibt es eine bestimmte Frist, bis zu der die praktische Prüfung abgelegt werden muss. Diese darfst du mit deinem oder auch einem fremden Hund machen. ;)

    • Das Niedersächsische Hundegesetz gilt unabhängig davon wo der Hund/Hauptwohnsitz gemeldet ist, wenn ihr länger als 2 Monate ununterbrochen in Niedersachsen seit. Steht im NHundG gleich ganz oben.

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