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Moderator: DF-Mods
Bentley hat geschrieben:Jo, und weil er vorher schon wußte das er Angst bekommen würde, hat er ein Schlachtermesser eingesteckt.
Rockabelli hat geschrieben:Bei einem Hund handelt es sich juristisch gesehen ja um eine Sache, oder? Greift da dieser genannte § überhaupt?
Wenn ja, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass er damit durchkommt. Er hat ja 10 Mal oder so auf den Hund eingestochen. Also wenn es ein Mensch wäre, ginge das doch nicht durch. Es heisst ja, "angemessen" muss die Reaktion sein...
CaLlMeChAoZ hat geschrieben:warum also hat jeder messerträger gleich einen laufen oder ist eine art psychopat? desweiteren muss ich sagen das ich in stress und extremsituationen mit meinen messern mehr als sicher umgehe.... liegt aber vllt auch am beruf.
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