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dogforum
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Tierhalterhaftpflichtversicherung
Halter von Tieren sind grundsätzlich für diese verantwortlich, und zwar auch dann, wenn die Tiere einmal einen Schaden verursachen. Unabhängig davon, ob der Halter selbst an dem Unfall oder dem Unglück Schuld trägt, die Kosten hierfür müssen übernommen werden. Grundlage für den Rechtsanspruch der Geschädigten ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Es regelt, dass der Schaden, egal, ob es sich hierbei um eine zerrissene Hose, eine zerbissene Couch oder aber einen Verkehrsunfall handelt, in voller Höhe übernommen werden muss. Sofern das Geld aktuell nicht vorhanden ist, muss der Tierhalter diese unter Umständen ein Leben lang zurückzahlen und ist selbst finanziell ruiniert. Gerade bei vom Tier verursachten Verkehrsunfällen, bei denen auch Menschen geschädigt werden, kann der Schaden mehrere Millionen Euro betragen.
Um die eigenen Risiken zu begrenzen, sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt im Schadensfall alle anfallenden Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Diese sollte daher möglichst einige Millionen Euro betragen. Die private Hundehaftpflicht Versicherung deckt diese Risiken nicht ab. Da Halter von größeren Tieren, beispielsweise von Hunden oder Pferden, überdurchschnittlich betroffen sind, sollten sie auf eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht verzichten. Bei Haltern von Vögeln, Katzen oder Kaninchen ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung jedoch entbehrlich.
Die am meisten genutzte Tierhalterhaftpflichtversicherung ist die Hundehaftpflichtversicherung bzw. die Pferdehaftpflichtversicherung. Beide können heute bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden. Die Kosten der Versicherungen richten sich in erster Linie nach der Höhe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Idealerweise werden für Sach- und Personenschäden Versicherungssummen zwischen 5-10 Millionen vereinbart, Vermögensschäden werden unter Umständen geringer versichert. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass zu den Vermögensschäden auch Verdienstausfälle, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, gehören.
Aufschläge bei der Hundehaftpflichtversicherung sind bei Kampfhunden möglich. Die Aufschläge variieren jedoch von Anbieter zu Anbieter, die Preise sollten daher verglichen werden. Weiterhin sollte bei der Hundehaftpflichtversicherung beachtet werden, dass diese Mietsachschäden beinhaltet, sofern die Hunde in der Wohnung gehalten werden. Um Kosten zu sparen, können Versicherte bei der Pferde Haftpflicht bzw. der Hundehaftpflichtversicherung auch eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Hier werden pro Versicherungsfall beispielsweise 100 Euro vom Tierhalter selbst übernommen, erst darüber hinausgehende Schäden übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
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