Benniunddrea hat geschrieben:Ja die Anwendung ist verboten. Aber man kann eine Ausnahmegenehmigung bekommen (#Wesenstest, Gutachten, Tierärztliche Untersuchung usw.) Kostet Zeit und Geld.
Ich habe nun geg***** und demnach gibt es keine Ausnahmeregelung.
Wer erteilt die Ausnahmeregelung?
Es steht im Tierschutzgesetz (§ 3 Nr. 11), dass die Anwendung verboten ist.
Welche Person ist brechtigt, eine Ausnahmeregelung für dieses Gesetz zu erteilen?
Interessierte Grüße
Leo




