Soweit ich das verstanden habe, ist der Begriff nicht geschützt.
Jeder kann seinen Hund irgendwo zum "Therapiehund" ausbilden lassen - über die Inhalte lässt sich dort streiten.
Aber: Ich kann doch nur Therapie machen, wenn ich Therapeut bin, oder nicht? Sprich im allgemeinen Sinne Psychologie studiert habe (mit Abschluss) oder einen Schwerpunkt mit anderer Ausbildung habe.
Ich bin Pädagogin (Diplom) und kann mich als Kinder-und Jugendtherapeutin ausgebilden lassen. Ohne die Ausbildung und Prüfung darf ich mich gar nicht so nennen.
Das bedeutet doch, dass zwar der Hund Therapiehund genannt werden kann, aber man mit ihm keine Therapie machen kann, oder?
Gibts denn da die Möglichkeit meinen Hund als Berufshund anerkennen zu lassen? Wie?
Ich schaue gerade nach beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten und möchte mit meinem Hund auch gern Ziele erreichen. Allerdings hat sie nicht immer den besten Grundgehorsam
LG
F83






