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Des Nachbars Zaun

Verordnungen & Rechtliches.
Diese Rubrik dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Moderator: DF-Mods

Beitragvon Sternenflut » 25.11.2007 21:30

schon mal vielen dank für eure bemühungen...
aber
1) der zaun steht in thüringen
2) der nachbar muss den zaun ziehen, denn es wurde damals festgehalten, dass die alte zaungrenze dem nachbarn überlassen wird, dafür muss er den neuen zaun ziehen...

einen kaufvertrag in dem sinne haben wir nicht, da unsere vorgänger einen monat vor unserem einzug das grundstücksteil verkauft haben an den nachbarn..

...werds morgen wohl meinem vater sagen, das er sich um den zaun kümmern muss, eventuell ist es machbar, dass man die rechnung mal eben dem nachbarn mit hochgezogener augenbraue unter die nase hält...

es reicht ein herkömmlicher maschendrahtzaun völlig aus...

EDIT: ich höre gerade, der Zaun steht sogar seit über einem Jahr aufgerollt im Garten, er müsste nur noch gezogen werden...

EDIT 2: Gut, der Vertrag besagt, der Käufer des Grundstücks muss für die EInfriedung sorgen...

Ich gehe nachher mal zu denen und mach n bissl Stunk... ;)
Liebe Grüße
Suse mit Bailey, Rocky und Fine

You'll never walk alone - An der Seite meiner Hunde...
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