Hier findest Du die aktuelle Prüfungsordnung für die BH.
Davon ausgehend, dass man eben genau die vorgeschriebenen Übungen auch erfüllen muss, dachte ich, mangels anderer Erfahrung, dass es hiervon auch keine Ausnahmen gibt.
Aber wie andere vor mir schon geschrieben haben, scheint es da ja doch Ausnahmen zu geben. Beim Überfliegen der Prüfungsordnung habe ich über körperlich eingeschränkte Hunde nichts gefunden, allerdings steht in der PO:
Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden. Der LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung.
Aber selbst wenn es keine Ausnahmeregelung gibt, wäre das denn so schlimm? Brauchst Du die BH wirklich für etwas, oder machst Du sie um mit Deinem Hund etwas zu unternehmen?
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand - jedermann ist überzeugt davon, er habe genug. (Descartes)