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Berlin/Brandenburg

Verordnungen & Rechtliches.
Diese Rubrik dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Moderator: DF-Mods

Berlin/Brandenburg

Beitragvon krypton » 15.02.2006 15:20

Hallo,
wir überlegen momentan nach Berlin/Brandenburg umzuziehen (Berufsbedingt). Allerdings haben wir einen Hunde (Dobermann-Labi-Mischling -der dobermann kommt aber sehr durch). Er ist sehr gut erzogen und bellt auch nicht zu viel.
Wie sieht es denn da in Berlin/Brandenburg aus mit Mietwohnungen? Hat da jemand Erfahrung ob man gut eine Mietwohnung bekommt, in der auch Hunde erlaubt sind?
MFG,
krypton
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Berlin/Brandenburg

Beitragvon Gruengelb » 05.03.2006 20:21

Hallo Krypton,

ich wohne selbst in Berlin und weiß, dass in unserem Haus (d.h. in allen Wohnungen) Hunde erlaubt sind und sich bisher noch niemand beschwert hat. Allerdings ist es bei jedem Vermieter unterschiedlich - die einen wollen lieber keine Hunde im Haus haben (aus welchen Gründen auch immer), die anderen haben nichts dagegen.
Ich würde Dir empfehlen, Dich mal auf www.immobilienscout.de umzuschauen, denn dort ist bei vielen angebotenen Wohnungen angegeben, ob Haustiere erlaubt sind oder nicht.

Liebe Grüße,

Hannah
Gruengelb
 
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Berlin/Brandenburg

Beitragvon krypton » 25.03.2006 13:19

Hallo,
so, wir werden nun wahrscheinlich im sommer nach brandenburg ziehen, 10km von berlin. haben bereits eine hübsche große wohnung in aussicht wo unser hund erlaubt ist.
allerdings haben wir da noch eine frage: der dobermann ist ja in branburg als listenhund kat. 2 eingetragen. müssen wir jetzt einen wesenstest dort machen oder orgendwelche bestimmungen einhalten? haben im netz nichts gefunden,
danke, krypton
krypton
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Berlin/Brandenburg

Beitragvon Goldwild » 21.05.2006 15:00

Hallo Krypton,

evtl. hat sich das Thema ja schon für Dich erledigt, falls jedoch nicht, kannst Du hier

http://www.bhv-net.de/hverord/brb.htm

die aktuell für Brandenburg gültige Hundeverordnung finden.

Pflicht: Haftplicht, Chip, Führungszeugnis. Mit einem Negativzeugnis kannst Du gem § 8 ABs. 3 HundehV den Nachweis bringen, daß die Eigenschaft eines gefährlichen Hundes nicht erfüllt ist.

Gruß Goldwild
Goldwild
 
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