von LasPatitas » 12.02.2010 12:09
§ 242 StGB - Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 249 StGB - Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Quelle:
http://dejure.org/
Labradorhündin, blond *09/2001 | Dalmatinerhündin s/w (taub) *10/2006
"...Ein Hund bleibt Dir im Sturme treu, ein Mensch nicht mal im Winde" (Franz von Assisi)
"Beißt der Hund seinen Herren, ist nicht der Hund Schuld, sondern der Herr, der den Hund falsch erzogen hat....."