wenn du den zweiten hund bekommen hast, nachdem du den versicherungsschein für den ersten erhalten hast, müßte der sogar bis 2010 versichert sein. die quelle sind deine versicherungsbedingungen, die dir ausgehändigt worden sein sollten...
schau dort mal unter vorsorgeversicherung o.ä. nach.
ich finds immer wieder erstaunlich, daß 99,9% aller leute einen batzen geld für dinge ausgeben, die sie net mal kennen, wie z.b. versicherungen.
aber bei ner dummen couch wird ne rundreise durch 20 möbelhäuser gemacht...
edit:
auszug aus den allgemeinen versicherungsbedingungen für die haftpflichtversicherung (gilt für alle haftpflichtversicherungen aller versicherer, auf jeder versicherungs-/makler-/verbraucherschutzseite zu finden):
4. Vorsorgeversicherung
4.1
Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen,
sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert.
(1) Der Versicherungsnehmer ist verpfl ichtet, nach Aufforderung des
Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt
der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab
dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt
wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das
neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem
Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht
verstrichen war.
<- bedeutet: wenn du nachweisen kannst, daß der zweite hund erst nach abschluß deiner versicherung hinzukam UND du während dieser zeit keine rechnung erhalten hast, in der du zusätzlich aufgefordert wirst, ein neues risiko zu melden (zweiter hund), dann ist der schaden versichert (im rahmen der versicherungspflichtigen schäden). da die rechnung üblicherweise mit der hauptfälligkeit kommt (bei anderer zahlungsweise kommt eine andere rechnungsstellung), ist der hund also bis zur nächsten hauptfälligkeit versichert.
(2) Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen
Beitrag zu verlangen.
Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer
Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande,
entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab
dessen Entstehung.
4.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung
bis zur Einigung im Sinne von Ziff. 4.1 (2) auf den Betrag von
EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 100.000 für Sachschäden
und – soweit vereinbart – EUR 100.000 für Vermögensschäden
begrenzt, sofern nicht im Versicherungsschein geringere
Versicherungssummen festgesetzt sind.
<- das sind die dekcungssummen, für die der wauwau vorläufig versichert ist.
wichtig is jetz, daß du dir deine rechnungen genau anschaust, auch auf der rückseite. die aufforderung is manchmal nicht gleich sichtbar und wird wie eine bedingung im kleingedruckten hintendrauf geführt. die meisten versicherer fordern aber nicht auf, sondern berufen sich auf diesen absatz in den AVB 08, d.h. hauptfälligkeit + 4 wochen = meldefrist.
Lucky +19.07.2010 "Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form." (Hopi-Weisheit)
Finchen (Deutsche Dogge)
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Shani (Deutsch Drahthärchen) - nicht von dieser Welt!
Oma Pebbles - sture Liebenswürdigkeit im Griffon-Gewand