ich hoffe, so einen Thread gibts noch nicht, hab jedenfalls nichts gefunden, was mir die Frgaen beantwortet hat!
Also, mein Freund und ich würden uns gerne auf längere Sicht einen Hund anschaffen und da wir Studis sind, versuchen wir natürlich zu sparen, wo es nur geht.
Nun gibt es ja Satzungen für die Hundehaltung, wenn der Besitzer schwerbehindert ist. Mein Freund is Rollstuhlfahrer und da gibt es nun folgende Satzung:
"(2) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
“B”, “BL”, “aG” oder “H” besitzen."
Mein Freund hat aG, B und H - wir brauchen und wollen aber keinen ausgebildeten Begleithund haben
Und ich bekomm BaföG... Habe folgende Satzung gefunden:
"(3) Für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag um die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 gesenkt, jedoch nur für einen Hund."
Fällt BaföG da auch drunter?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann mir/uns helfen
Liebe Grüße,
Kathi







