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Bafög und Hundesteuer und Schwerbehinderung und Hundesteuer

Verordnungen & Rechtliches.
Diese Rubrik dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Moderator: DF-Mods

Bafög und Hundesteuer und Schwerbehinderung und Hundesteuer

Beitragvon Smaddi » 21.09.2008 20:48

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe, so einen Thread gibts noch nicht, hab jedenfalls nichts gefunden, was mir die Frgaen beantwortet hat!

Also, mein Freund und ich würden uns gerne auf längere Sicht einen Hund anschaffen und da wir Studis sind, versuchen wir natürlich zu sparen, wo es nur geht.

Nun gibt es ja Satzungen für die Hundehaltung, wenn der Besitzer schwerbehindert ist. Mein Freund is Rollstuhlfahrer und da gibt es nun folgende Satzung:
"(2) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
“B”, “BL”, “aG” oder “H” besitzen."

Mein Freund hat aG, B und H - wir brauchen und wollen aber keinen ausgebildeten Begleithund haben ;) Gilt diese Satzung auch für normale Familienhunde oder wirklich nur für speziell ausgebildete Hunde?

Und ich bekomm BaföG... Habe folgende Satzung gefunden:
"(3) Für Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag um die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 gesenkt, jedoch nur für einen Hund."

Fällt BaföG da auch drunter?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann mir/uns helfen :)

Liebe Grüße,
Kathi :gott:
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Smaddi
(Themenstarter)
 
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Beitragvon Zoe ~ » 21.09.2008 20:49

würde mich auch mal interessieren :^^:
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Zoe ~
 
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Beitragvon Murmelchen » 21.09.2008 20:54

Meine "kleine" Cousine hat B und H und der Hund wird dadurch nicht billiger, weil nicht speziell ausgebildet.

Fragt einfach mal direkt bei euch in der Stadt nach. Die regeln das eh alle anders ;)
Wir sind zusammen an Grenzen gegangen nur um diese um ein unendliches zu erweitern.
(©Lockenwolf)
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Murmelchen
 
Moderator
 

Beitragvon Ulixes » 21.09.2008 21:31

Da Hundesteuer eine Kommunalsteuer ist, musst du bei deiner zuständigen Gemeindeverwaltung nachfragen.
Ein Bundesgesetz zu Richtlinien der Hundesteuer gibt es nicht.
Jede Gemeinde kann sie erheben oder auch nicht, ihren eigenen Beitrag festsetzen und Vergünstigungen gewähren oder nicht.

Bafög ist keine Leistung nach dem Bundessozalhilfegesetz.

LG, Friederike
Wenn du einen Helden hast, schau noch einmal hin.
Du hast dich irgendwie kleiner gemacht.
Sheldon B. Kopp
Ulixes
 
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Beitragvon kekejoey » 21.09.2008 22:37

Meine Mutter hat aG, B und H und ist von der Hundesteuer befreit, obwohl Kira keine entsprechende Ausbildung hat.

Steht aber so in der Satzung der Kommune, dürfte also überall anders sein...
"Ein Apporteur hat's schwöör..."

Liebe Grüße,
Kerstin + Joey
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kekejoey
 
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Beitragvon marion1 » 21.09.2008 22:51

Ich habe 80% aber keine Eintragungen und bin voll von der Steuer befreit.
Weave me the sunshine out of a falling rain
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