Ich würde dem VM umgehend eine
schriftliche Mängelanzeige zukommen lassen (am besten per Einschreiben oder persönlich abgegeben mit Unterschrift zum Erhalt) - dort auch den Zeitpunkt angeben wo der Mangel mündlich bekannt gegeben wurde (wo ihr das Schimmelmittel bekommen habt)
Umgehend (mit Fristsetzung) die Beseitigung des Mangels fordern mit Androhung einer Mietminderung und evtl. dem hinweis dass wenn er bis zur Fristsetzung nicht reagiert werdet ihr den Schaden selbst auf seine Kosten beheben lassen.
Wenn das Wasser wirklich schon von den Wänden tropft kann ich mir nicht vorstellen dass das auf "nicht genügend Lüften" schliessen lässt. Da scheint irgendwas undicht zu sein. (wo liegt Eure Wohnung ? Dachgeschoss oder Aussenwände ? Defektes Wasserrohr o.ä.)
Wenn ihr im Mieterverein seit -> hin und von dort aus (Rechtsberatung) das Schreiben aufsetzen lassen. Oder einen Anwalt aufsuchen.
So ist das kein Zustand und ein erheblicher Mangel der Wohnung (vorallem weil der Partner allergisch auf Schimmelpilze ist und auch für den rest der Familie gesundheitsschädlich ist)
Liebe Grüsse
