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Ärger mit dem Vermieter

Verordnungen & Rechtliches.
Diese Rubrik dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Moderator: DF-Mods

Ärger mit dem Vermieter

Beitragvon DarkAngel » 13.12.2006 10:58

Hallo

also wir wohnen seit Mai in unserer Wohnung und bisher war alles auch so weit in Ordnung, aber seit ein paar Wochen haben wir Probleme mit massiven Schimmelbefall.
Von der Decke tropft es, die Tapeten sind so durchnässt, das man sie ohne Probleme runter ziehen kann und der Putz geht auch an manchen Stellen ab.

Wir hatten mit dem Vermieter drüber gesprochen, aber er meinte nur, das würde vom lüften kommen und hatte uns ein Mittel gegeben um den Schimmel zu entfernen.

Da wir ja hier ein Baby haben und mein Freund allergisch auf Schimmelpilze reagiert haben wir so erst einmal den Schimmel entfernt, nur das eigentliche Problem, die nassen Wände sind noch nicht behoben und so wird es nicht lange dauern, bis der Schimmel wieder kommt.

Leider ist bisher auch noch nicht sicher, wie schnell wir eine andere Wohnung finden, weil die meisten keine Hunde oder Kinder wollen und nun müssen wir schauen was wir hier jetzt machen....

Was können wir machen? Außer Mieterschutzbund.....Muss der Vermieter den Schaden eigentlich nicht umgehend beheben?
DarkAngel
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Beitragvon Ulixes » 13.12.2006 11:20

Hallo,
lies das mal durch. Vielleicht hilft es dir weiter.

www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schimmel.html

Ansonsten, Beratungsstellen für Mieter oder Rechtsauskunft beim Anwalt. Es gibt fixe Preise, wenn lediglich eine Rechtsauskunft eingeholt wird. Mußt du aber schon vor der Terminvereinbarung sagen, dass du nur eine Beratung möchtest. Frage vorher nach den Kosten für die Beratung und der Erfahrung im Mietrecht.
Gruß, Friederike
Ulixes
 
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Beitragvon Pebbles » 13.12.2006 11:28

Mittlerweile ist erwiesen, daß die wenigstens Schimmelpilzbefälle wirklich von falschem Lüften kommen. Anwalt, Auskunft holen, im Notfall, wenns weiter Streit gibt, Gutachter beauftragen.
Liebe Grüße
Silvia und die Mogwais
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Pebbles
 
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Beitragvon renchen » 13.12.2006 11:33

der Mieter ist verpflichtet derartigen Schimmelbefall zu beheben.
Und die Aussage, zu wenig gelüftet, ist meinermeinung eine Aussage vom Vermieter, sich davor zu drücken.
Wenn dein Freund allergisch darauf reagiert, ab zum Gesundheitsamt, bzw eine Bescheinigung vom Arzt ausstellen lassen und ab damit zum Vermieter.
Wenn er es nicht behebt, würde ich ab sofort eine neue Wohnung zuchen und ein Teil der Miete kürzen.
Es geht immerhin um eure Gesundheit!!
-Bäume sind Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt. Wir fällen sie und verwandeln sie in Papier, um unsere Leere darauf auszudrücken-
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renchen
 
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Beitragvon madame dalmatiner » 13.12.2006 11:39

Schimmelbefall ist in den meisten Fällen ein Grund zur fristlosen Kündigung Mieterseits. Da eine Gesundheitsgefährdung besteht.
Das Problem ist, dass der Schimmel, wenn er weggemacht wird, meist nur oberflächlich entfernt und versiegelt wird, aber dann halt woanders wieder auftaufchen kann.
Hab grad ähnliches hinter mir....
Also am besten MieterhelfenMieter konsultieren oder ähnliches, neue Wohnung finden, und fristlos kündigen.
Oder zumindest, bis etwas gemacht wurde, eine Mietminderung machen.
Wieviel Prozent weiss ich nicht.

Viel glück!
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madame dalmatiner
 
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Beitragvon Jutetuetchen » 13.12.2006 11:39

Ich würde dem VM umgehend eine schriftliche Mängelanzeige zukommen lassen (am besten per Einschreiben oder persönlich abgegeben mit Unterschrift zum Erhalt) - dort auch den Zeitpunkt angeben wo der Mangel mündlich bekannt gegeben wurde (wo ihr das Schimmelmittel bekommen habt)

Umgehend (mit Fristsetzung) die Beseitigung des Mangels fordern mit Androhung einer Mietminderung und evtl. dem hinweis dass wenn er bis zur Fristsetzung nicht reagiert werdet ihr den Schaden selbst auf seine Kosten beheben lassen.

Wenn das Wasser wirklich schon von den Wänden tropft kann ich mir nicht vorstellen dass das auf "nicht genügend Lüften" schliessen lässt. Da scheint irgendwas undicht zu sein. (wo liegt Eure Wohnung ? Dachgeschoss oder Aussenwände ? Defektes Wasserrohr o.ä.)

Wenn ihr im Mieterverein seit -> hin und von dort aus (Rechtsberatung) das Schreiben aufsetzen lassen. Oder einen Anwalt aufsuchen.

So ist das kein Zustand und ein erheblicher Mangel der Wohnung (vorallem weil der Partner allergisch auf Schimmelpilze ist und auch für den rest der Familie gesundheitsschädlich ist)

Liebe Grüsse :hallo:
Jutetuetchen
 
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Beitragvon DarkAngel » 13.12.2006 15:56

Hallo,

also wir wohnen direkt unterm Dach (Flachdach) und gäbe es wirklich die Möglichkeit fristlos aus der Wohnung zu kommen, wenn wir nachweisen können, das mein Freund dagegen allergisch ist?
Außerdem sind wir jetzt schon extrem am schauen nach was neuen, weil die kleine auch schon total röschelt etc....
DarkAngel
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Beitragvon renchen » 13.12.2006 16:10

ich denke schon das es möglich ist. Lass dir am besten schriftlich vom Arzt geben, dass dein Mann Allergieerscheinungen durch den Schimmel hat.
Es geht immerhin um eure Gesundheit. Da würde ich alle möglichen Register ziehen
-Bäume sind Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt. Wir fällen sie und verwandeln sie in Papier, um unsere Leere darauf auszudrücken-
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renchen
 
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Beitragvon navarone » 13.12.2006 23:34

Eine Wohnung ist nicht nur zum lüften da*Amtsgericht Verden/Aller

Dein Vermieter ist dazu verpflichtet,es umgehend in Ordnung zu bringen. Bitte hole dir eine Bescheinigung vom Arzt wegen deinem Kind,Dass es krank ist!
Ansonsten Mieterbund,falls du drin bist. Rechtsanwalt wäre wohl besser! falls du im Rechtsschutz bist,schaue bitte mal nach,ob da Mietschutz mit bei ist!*ist bei mir mit drin




Viel Erfolg und gute Besserung deinem Kind und Mann :wink:
Ich bin nicht hier,um Euch zu gefallen.
navarone
 
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Beitragvon Kristine » 14.12.2006 00:20

Hallo

also wir wohnen direkt unterm Dach (Flachdach)


Gerade von Flachdächern weiß man, daß sie sehr oft undicht sind. Evtl. einen Gutachter kommen lassen, der das bestätigen kann.

Grüße Christine
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