Barry Bär hat geschrieben:Also hier in Stuttgart muss man für einen Listenhund 612 € zahlen, wenn man sich nicht sicher ist, kann man das auch auf deren HP nachlesen oder wenn man die Anmeldung ausfüllt.
Ja ist abzocke!Diese Kampfhundsteuer sind NICHTIG IN BW.Und dagegen sollte man sich wehren den man bekommt recht!
Die sogenannte Kampfhund steuer greift erst dan wen ein Anlage.1 Hund Die Verhaltensprüfung (Wesenstest) nicht besteht!Aber wen er sie nicht besteht darf er gar nicht mehr in diesem Landkreis weiterleben.Besteht ein Tier trotzdem den WT geiern einfach viele gemeinden nach dem geld.Und das ist schlicht und einfach abzocke.
Hier nochmal kurzer auszug aus dem gestzt der HVO.
die baden-württembergische „Kampfhundeverordnung“ (Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde) für die drei Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier sowie ihre Kreuzungen kein generelles Haltungsverbot vor. Stattdessen könne mit einer Verhaltensprüfung, dem sogenannten Wesenstest, selbst bei Hunden der drei genannten Rassen die Vermutung der Kampfhundeigenschaft widerlegt werden. Bestehe ein Tier den Wesenstest, bedürfe es für die weitere Hundehaltung dieses Tieres keiner Erlaubnis Allerdings gelte ein genereller Leinenzwang.
ich glaube das sagt alles!




