Hallo !
Da musste ich ja gleich mal gucken was es in Hessen so gibt...
Und da steht nun gleich am Anfang:
"Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband anzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss ist auch die Telefonnummer anzugeben. "
Das ist Pflicht ????

Ich mein, meine beiden haben sowiso so einen Anhänger an, aber ich dachte niemals das sowas Pflicht ist ! Ihr ?
Dann geht es weiter unten unter "Ordnungswidrigkeiten" darum:
...entgegen § 8 Abs. 3 gefährliche Hunde nicht einzeln führt,
Heisst das, man darf nur einen "gefährlichen Hund" halten ?! Eine Freundin von mir hat auch 2 Staffs und einen Bulli ?!?! Macht sie sich damit strafbar jetzt ? Die sind aber auch alle gemeldet...
Abgesehen davon, ich war ganz erstaunt, dachte Rottweiler wären auch sogenannte "gefährliche Hunde", staht aber gar nicht mit auf der Liste ?!
Diese Verordnung wirft bei mir nur Fragen auf....
