Das ist leider keine "einfache behauptung"!!!!!!!
basiernd auf diese Geschichte :
http://www.dogforum.de/ftopic47770-10.html
hat mein Schwiegervater dies in erfahrung gebarcht.
daher auch die "Behauptung" der Hund sei nicht ortnungsgamäß gemeldet!!!!!
Somit ist nicht ein einziger Hund, der mir bekannt ist "oprtnungsgemäß" gemeldet!!!!!
die einzige Hoffnung, die ich habe, ist das die Unterlagen weiter gegeben wurden.
Ich habe damals angegeben, das mein Hund unter die besagte Regel fällt und auch einen Sachkundenachweiß eingereicht.
Aber:
die zuständigen Behörden arbeiten nicht "hand in hand" und somit ist jeder HH dazu verpflichtet seinen Hund selbständig nochmals bei der "Ortnungsbehörde" anzumelden.
Ich habe ebenfals Damals gefragt, ob nun alles erledigt sein, und mir wurde das mit einem "JA!!!!!!!" bestätigt.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
diese Gesetzt gäbe es seit 2002 und müsste jedem HH bekannt sein!!!!
Was mich sooooo ärgert, ist : man bekommt ein riesen Stapel Formblätter, aber auf keinem ist auch nur der Ansatzt diese gesetzes zu finden!!!!!
Diese Informationen, sind im Übrigen von einer Dame, die sehr eng mit den Ortnungsbehörden zusammen arbeitet und leider immer wieder vergäblich versucht hat diese auf die fehlende Klausel auf der Anmeldebescheinigung aufmerksam zu machen.
LG nadine