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20- 40- Regelung

Verordnungen & Rechtliches.
Diese Rubrik dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Moderator: DF-Mods

20- 40- Regelung

Beitragvon nadine 1011 » 28.04.2008 07:10

Guten Morgen zusammen,

Bin nur ich sooooo Blauäugig und unwissend, oder war euch "das" auch nicht bekannt.

Ein Hund, der unter die 20-40 Regelung fällt muss nicht nur bei der Stadt (z.b. Stadtbüro) gemeldet werden, sondern seperat nochmals beim Ortnungsamt!
Das heisst: ein Hund, der bei der Steuerbehörde/ Stadt angemeldet wurde ist nicht beim Ortnungsamt gemeldet und der HH kann in diesem Fall zu einer empfindlichen Ortnungstrafe verdonnet werden.


Ich kenne keinen, wirklich keinen, der seinen Hund-seperat nochmals beim Ortnungsamt angemeldet hat.- Selbst die Mitglierer der Ortsgruppe, des SV´s viel die Kinlade auf den Boden, da dies niemandem bekannt war.

:???:

LG nadine
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nadine 1011
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Beitragvon Fröhliche Bande » 28.04.2008 07:20

Hallo Nadine,

stimmt das jetzt wirklich oder ist das nur eine Behauptung die hier jemand in den Raum gestellt hat?

Mir ist diese Regelung gänzlich unbekannt und ich kenne auch keinen der seinen Hund nochmal extra beim OA angemeldet hat.

Fragende Grüße,
Frank
Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit. Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

Roger Andrew Caras

In Gedanken seid ihr immer noch bei mir meine Missymaus und meine geliebte Scullyomi.
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Beitragvon quai11 » 28.04.2008 07:27

:???:

Unsere sind auch nur steuermäßig angemeldet, alles andere ist mir uach nicht bekannt. :???:
Bei anderen Besitzern von großen Hunden aus meinem Bekanntenkreis ist es auch nicht anders.

LG Iris + Schäfis
quai11
 

Beitragvon eileen » 28.04.2008 07:28

das ist ja was ganz neues :???:
Eileen mit
Luna (14.10.2006, BC-Goldi Mix)
Yoomee (2.12.09, BC-Goldi Mix)
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Beitragvon Niani » 28.04.2008 07:30

Ich glaube, als ich Maja damals anmelden wollte, haben die mich sogar ans OA verwiesen, dass ich da meine Unterlagen abgeben musste. Aber eine "separate" Anmeldung war damals nicht nötig und auch sonst hat man mich auf nichts dergleichen hingewiesen, als ich fragte, ob damit nun alles erledigt sei oder ob ich sonst noch irgendwas regeln müsste, damit alles korrekt wäre.
Verbote sind für jene, die Angst vor der Freiheit haben.
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Niani
 
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Beitragvon nadine 1011 » 28.04.2008 07:43

:winken:

Das ist leider keine "einfache behauptung"!!!!!!!
basiernd auf diese Geschichte :
http://www.dogforum.de/ftopic47770-10.html
hat mein Schwiegervater dies in erfahrung gebarcht.

daher auch die "Behauptung" der Hund sei nicht ortnungsgamäß gemeldet!!!!!

Somit ist nicht ein einziger Hund, der mir bekannt ist "oprtnungsgemäß" gemeldet!!!!!
die einzige Hoffnung, die ich habe, ist das die Unterlagen weiter gegeben wurden.
Ich habe damals angegeben, das mein Hund unter die besagte Regel fällt und auch einen Sachkundenachweiß eingereicht.

Aber:
die zuständigen Behörden arbeiten nicht "hand in hand" und somit ist jeder HH dazu verpflichtet seinen Hund selbständig nochmals bei der "Ortnungsbehörde" anzumelden.


Ich habe ebenfals Damals gefragt, ob nun alles erledigt sein, und mir wurde das mit einem "JA!!!!!!!" bestätigt.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


diese Gesetzt gäbe es seit 2002 und müsste jedem HH bekannt sein!!!!
Was mich sooooo ärgert, ist : man bekommt ein riesen Stapel Formblätter, aber auf keinem ist auch nur der Ansatzt diese gesetzes zu finden!!!!!

Diese Informationen, sind im Übrigen von einer Dame, die sehr eng mit den Ortnungsbehörden zusammen arbeitet und leider immer wieder vergäblich versucht hat diese auf die fehlende Klausel auf der Anmeldebescheinigung aufmerksam zu machen.

LG nadine
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nadine 1011
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Beitragvon Nikka » 28.04.2008 07:47

Hallo Nadine,

meinst Du das hier?

ups - ich dachte, das gilt nur für NRW?

Bei uns gibt es eine Regelung, dass größere Hunde - ab 40 cm glaube ich - im Wohngebiet angeleint werden müssen. Die kleineren Hunde dürfen frei laufen. Aber sonst? :???:

LG
Nikka
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Beitragvon darkshadow » 28.04.2008 07:48

ohh eee..das is mir auch neu. Habe meinen auch nur Steuerlich gemeldet!
Liebe Grüße Dark

"Würde ich meinem Leithund nach dem Rennen eine Zigarette geben, bekäme ich eine Woche später mind. zehn Zigaretten zu sehen, die aus den Schnauzen anderer Hunde heraushingen!"

George Attla
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Beitragvon Niani » 28.04.2008 07:54

Ich glaub, ich ruf heut mal bei der Stadt an...
Verbote sind für jene, die Angst vor der Freiheit haben.
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Beitragvon nadine 1011 » 28.04.2008 08:10

Niani hat geschrieben:Ich glaub, ich ruf heut mal bei der Stadt an...


oh ja-denn das würde mich ehrlich gesagt sehr interessiern-ob das wirklich sooooooo ist.

Wie gesagt, das beim "Stadbüro" dient die Anmeldung ledigtlich der erfassung der Hund (Steuer)
Aber das Ortnungsamt ( Sicherheit, Ordnung, Strassenverkehrsbehörde) will eine seperate Anmeldung zur erfassung der Hunde, die unter das 20-40 gesetz fallen.

LG Nadine
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